Umsetzung des Osnabrücker Handlungskonzepts „Aktiv und präventiv gegen Schulabsentismus“ (SPD-Fraktion)

Bereits seit Jahren bemühen sich Politik und Verwaltung in Form abgestimmter Maßnahmen
darum, die Zahl der sogenannten „Schulverweigerer“ zu reduzieren. Eine wesentliche
Weichenstellung war in diesem Zusammenhang u.a. das vom Rat im Jahre 2007
beschlossene Handlungskonzept „Aktiv und präventiv gegen Schulabsentismus“.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie stellt sich die aktuelle Situation – hier insbesondere hinsichtlich der Fallzahlen – dar?

2. Welche Kooperationsformen und Aktivitäten haben sich insbesondere seit der
Verabschiedung des o.g. Konzepts entwickelt?

3. Welche Schwerpunkte und konkreten Maßnahmen werden für die Zukunft ins Auge
gefasst?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:

Grundsätzliches

„Schulverweigerung ist nach dem deutschen Schulrecht die Bezeichnung für eine
wiederholte, ganztägige, unentschuldigte Abwesenheit von schulpflichtigen Schülern in der
Schule. Je nach Ort und Situation wird in Theorie und Praxis auch von Schuldistanz,
Schulabsentismus, Nichtbeschulbarkeit und umgangssprachlich von Schulschwänzen
gesprochen, ohne dass eine nachvollziehbare Abgrenzung der Begrifflichkeiten vorläge“
(Wikipedia).

Das tatsächliche Ausmaß von Schulabsentismus in Niedersachsen ist nicht bekannt und mit
den derzeitigen Vorgaben und dem Instrumentarium in der Klasse nicht zu erfassen. Die
Einträge der Fehlzeiten im Klassenbuch werden am Ende eines jeden Schulhalbjahres
addiert und im Zeugnis festgehalten. Ein darüber hinausgehendes standardisiertes (Melde-)
Verfahren, in dem z. B. diese Zahlen auf der Ebene von Klassen und Schulen, Schulformen,
Städten und Gemeinden bis hin auf Landesebene zusammengeführt werden, existiert nicht.

2006 wurde unter Federführung der Schulverwaltung ein verbindliches Verfahren zur
Meldung von Schulschwänzern in Osnabrück mit den Schulen abgestimmt. Dieses Verfahren
sieht vor, dass die allgemein- und berufsbildenden Schulen regelmäßig die Anwesenheit
ihrer Schüler/-innen überprüfen und alle Schulschwänzer/-innen ab einer unentschuldigten
Fehlzeit von 5 Tagen der Schulverwaltung melden.

Antwort zu Frage 1:

Seit der Umsetzung des 2007 entwickelten Handlungskonzeptes „Aktiv und präventiv gegen
Schulabsentismus“ gehen die Schulschwänzerzahlen in Osnabrück tendenziell zurück. So
sank in diesem Zeitraum die jährliche Zahl der Schulpflichtverletzer von 322 auf 282
Personen und die Zahl der Meldungen von 596 auf 545. Zwischenzeitlich war die Zahl der
Meldungen aus den Schulen schon auf 476 Fälle in 2010 zurückgegangen, um 2011 wieder
anzusteigen. Rückläufig ist insbesondere die Zahl der Bußgeldbescheide von 536 auf 343
Verfahren, das heißt um 36 %. Aber auch bei dieser Zahl gab es 2011 einen leichten
Anstieg. Die Verwaltung prüft derzeit, ob die Ursache für diesen Anstieg in einer
tatsächlichen Zunahme von schulabsentem Verhalten begründet ist oder einem
diskontinuierlichen und uneinheitlichen Meldverhalten der Schulen entspricht.

Die Zahlen der vergangenen Jahre stellen sich wie folgt dar:

Jahr Anzahl Verfahren Anzahl erlassener Bußgeldbescheide Anzahl Schulpflichtverletzer
2007 596 536 322
2008 557 467 347
2009 472 327 292
2010 476 322 378
2011 545 343 282

Trotz der statistischen Unschärfen führt die Verwaltung die positive Tendenz auf die
Anwendung eines Konzeptes gegen Schuleschwänzen zurück, welches seit 2008 in
Osnabrück umgesetzt wird (siehe 2.).

Antwort zu Frage 2:

Das Konzept beinhaltet im Kern ein abgestimmtes Verfahren zwischen dem für
Schulpflichtverletzungen ordnungsrechtlich zuständigen Fachbereich Schule und Sport und
den Jugendhilfediensten des Fachbereichs für Kinder, Jugendliche und Familien. Seitdem ist
den sozialpädagogischen Hilfen ein Vorrang eingeräumt vor der Eröffnung eines
Bußgeldverfahrens. Konkret ist das Verfahren so, dass Meldungen der Schulen wegen
Schuleschwänzen von der Schulverwaltung nach einem abgestimmten Verfahren
weitergeleitet werden an zuständige Jugenddienste der Jugendverwaltung. Diese nehmen
Kontakt auf zu den die Schule verweigernden Kindern und Jugendlichen und deren Eltern /
Sorgeberechtigten mit der Zielsetzung, dass das Schule schwänzende Verhalten beendet
wird und dem entgegenstehende Probleme sozialpädagogisch aufgearbeitet werden. Im
Vordergrund steht dabei die Frage nach den Gründen für das schulverweigernde Verhalten,
damit notwendige Hilfen veranlasst werden können. Um diese individuellen Hilfen personell
leisten zu können, nutzt die Jugendverwaltung u. a. Bundes- und Landesprogramme
(Schulverweigerung – die 2. Chance, Pro-Aktiv-Center). Erst wenn die sozialpädagogischen
Hilfen nicht erfolgreich sind, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung an die
Schulverwaltung, die dann ein Bußgeldverfahren einleitet. Wenn das Bußgeld nicht gezahlt
wird, erfolgt in der Regel durch das Jugendgericht eine Umwandlung in die Verpflichtung zur
Ableistung gemeinnütziger Stunden und in diesem Zusammenhang eine Betreuung durch
die Jugendgerichtshilfe. Der Bußgeldbescheid richtet sich bei Kindern gegen die Eltern /
Sorgeberechtigten. Bei Feststellung eines sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfes
beim Kind oder für die Familie insgesamt wird der Soziale Dienst entsprechend tätig.

Antwort zu Frage 3:

Die Verwaltung strebt an, das praktizierte Konzept gegen Schulabsentismus zu optimieren,
indem sozialpädagogische Hilfen verstärkt und insbesondere präventiver eingesetzt werden.
Dabei wird die Verwaltung auch der Fragestellung nachgehen, was Schulen – und hier
insbesondere Schulen mit statistisch auffälligen Schulschwänzerzahlen – benötigen, um der
Entwicklung von Schülern zu einem schulschwänzenden Verhalten frühzeitig zu begegnen.
Als erste Maßnahme hat die Verwaltung schon einen Arbeitskreis Schulabsentismus unter
Federführung der Jugendverwaltung eingerichtet, in dem die Beteiligten die laufenden
Maßnahmen gegen Schulabsentismus stetig evaluieren und bei Bedarf Maßnahmen
modifizieren oder weitergehende Unterstützung in einem Netzwerk organisieren.

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