Verstärkte Berücksichtigung sozialer, ethischer und ökologischer Gesichtspunkte im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen (SPD-Fraktion / Bündnis 90/Die Grünen)

1. Das kommunale Beschaffungswesen und die Ausschreibungen, die von der Stadt
Osnabrück getätigt werden, sollen zukünftig soweit möglich nur Produkte und
Dienstleistungen berücksichtigen, die unter sozialen, ethischen und ökologischen
Gesichtspunkten einwandfrei erbracht wurden. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung
der IAO-Kernarbeitsnormen sowie die Einhaltung des Nachhaltigkeitsprinzips in sozialer,
ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht.

2. Auf Grundlage der bisher schon praktizierten Maßnahmen zur öko-sozialen
Ausgestaltung des Beschaffungswesens der Stadt ist ein konsistenter Rahmen zu
schaffen. Dafür sind zunächst die bisherigen Ansätze zu betrachten und einer
Wirksamkeitsanalyse zu unterziehen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Umsetzung
dieses Beschlusses zu erarbeiten. Dies beinhaltet einen Zeitplan sowie eine Priorisierung
der Maßnahmen zur kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Umsetzbarkeit.

4. Bei der Entwicklung der Vergaberichtlinien und möglicher Maßnahmen sowie bei der
Erarbeitung des Konzeptes sind lokale Fachakteure in einem zu gründenden Arbeitskreis
einzubeziehen.

5. Dieser Beschluss gilt sinngemäß auch für die städtischen Eigenbetriebe und
Gesellschaften.

Über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses bei Kernverwaltung, Eigenbetrieben
und Gesellschaften ist regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre zu berichten.

Begründung:
Der Faire Handel unterstützt Produzentinnen und Produzenten in den Entwicklungsländern,
um ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft zu ermöglichen. Die Standards
des Fairen Handels entsprechen den internationalen Standards der Fairtrade Labelling
Organizations International (FLO). Die unabhängige FLO-CERT GmbH stellt sicher, dass die
Produkte mit dem Fairtrade-Siegel nach den internationalen FLO-Standards produziert und
gehandelt werden. Der Faire Handel fördert gezielt die besonders benachteiligten
kleinbäuerlichen Familien und deren Selbsthilfeinitiativen.

Indem wir für Produkte einen angemessenen Preis bezahlen, können Kleinstbetriebe und
ganze Familien, die diese Produkte herstellen, überleben und haben ein gesichertes,
langfristiges Einkommen. Betroffen sind insbesondere folgende Produkte und
Dienstleitungen: IT-Geräte, Bekleidung und Textilien (insb. Arbeitskleidung), Natursteine,
Genussmittel (Kaffee, Tee, Schokolade, Kekse, Saft etc.) sonstige Produkte wie Blumen,
Sportartikel, Spielzeug (Kitas, Horte, Schulen), Andenken und Geschenke und auf lange
Sicht auch Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Die angesprochenen IAO Kernarbeitsnormen umfassen grundlegende und für uns völlig
selbstverständliche Vorgaben wie die Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit, das Recht
auf Kollektivverhandlungen, die Abschaffung der Zwangsarbeit, die Abschaffung der
Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Daher sollte es für
uns auch selbstverständlich sein, dass wir ausschließlich Produkte beziehen, die diese
Standards auch in anderen Staaten einhalten. Darüber hinaus sollten weitere Anforderungen
an menschenwürdige Arbeitsbedingungen wie etwa existenzsichernde Löhne und sichere
und gesunde Arbeitsbedingungen gestellt werden. Daher stellt die Einhaltung der IAOKernarbeitsnormen
nur einen Mindeststandard dar.

Für den Bereich Ökologie sind Kriterien wie eine schonende und effiziente
Ressourcennutzung, die vorrangige Nutzung regenerativer Ressourcen sowie der sparsame
Umgang mit endlichen Ressourcen aufzustellen. Dies betrifft neben dem Anbau, der
Produktion und der Nutzung insbesondere auch die Verschrottung und das Recycling.

Osnabrück ist als offiziell ausgezeichnete Fair-Trade-Town bereits auf einem guten Weg,
aber noch lange nicht am Ziel. Es genügt nicht, im Büro des Oberbürgermeisters fair
gehandelten Kaffee auszuschenken oder der Bevölkerung durch Läden, die entsprechende
Produkte führen, den Einkauf fair gehandelter Produkte zu ermöglichen. Der Kommune
kommt als einem der größten Auftraggeber eine besondere Verantwortung und gleichzeitig
eine Vorbildfunktion zu. Das bedeutet, dass sie nach Möglichkeit ihr gesamtes
Beschaffungswesen sowie ihre Ausschreibungskriterien umstellen muss.

Zu der Vorgabe, dass Produkte und Dienstleitungen nach fairen Kriterien gehandelt oder
erbracht werden sollen, müssen in Anbetracht der prognostizierten dramatischen Folgen des
globalen Klimawandels Umweltkriterien und insbesondere solche zur Vermeidung von CO2-
Emissionen treten.

Bei der Beschaffung soll neben der Einhaltung sozialer Kriterien und solchen des
Arbeitsschutzes beispielsweise auch auf die CO2-Bilanz der Produkte geachtet werden.
Daher ist auch die Nutzung regionaler Produkte ohne weite Transportwege vorteilhaft. Auf
der anderen Seite kann die Gemüsezucht in Gewächshäusern einen höheren Ausstoß von
Treibhausgasen verursachen als ein langer Transport. Bei der Beurteilung der Eigenschaft
eines Produktes oder einer Dienstleitung gibt es viele Einzelheiten zu beachten, das gilt
beispielsweise auch für die Frage, wie aussagekräftig die verschiedenen
Zertifizierungssysteme im Bereich der ökosozialen Beschaffung sind. Vor Ort haben
verschiedene Gruppen dieses Know-how zur Beurteilung der Eigenschaften wie
beispielsweise Gewerkschaften, Kirchen, Eine-Welt-Gruppen, terre des hommes und die
Hochschulen. Sie sind daher mit Verwaltung und Politik in den zu diesem Zweck zu
gründenden Arbeitskreis einzubeziehen.

Hinweise zu ökosozialen Kriterien sind u.a. den Vorgaben folgender Akteure zu entnehmen:
Verein für Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung e.V. (WEED); Good Electronics
Netzwerk, Kampagne für saubere Kleidung.

Beratungsverlauf:

Herr Henning begründet den Antrag namens der SPD Fraktion unter Bezugnahme auf die
umfangreiche schriftliche Begründung und führt deren Einzelheiten aus. Er verweist auf die
große Marktmacht der Stadt Osnabrück und hebt die Vorbildfunktion für andere Verbraucher
hervor. Er verweist auf die Komplexität der Materie und macht deutlich, dass die Verwaltung
beauftragt werde, innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Umsetzung des Beschlusses zu
erarbeiten. Sofern sich im Rahmen der geforderten Klärung und Überprüfung
möglicherweise erhöhter Personalaufwand abzeichne, sei auch dies im Rahmen des
geforderten Konzeptes darzulegen.

Herr Dr. E.h. Brickwedde spricht sich namens der CDU Fraktion dafür aus, zunächst zu
überprüfen, ob sämtliche Teile des Antrages umsetzbar seien; es dürfe kein bürokratisches
Monstrum geschaffen werden und es dürften durch die Umsetzung keine zusätzlichen
Stellenplananforderungen entstehen. Er verweist darauf, dass es bei der Definierung der
einzuhaltenden sozialen Belange seit Mitte April 2009 ein Gesetz zur Modernisierung des
Vergaberechtes gebe. Hierdurch gäbe es die Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber, die
Berücksichtigung sozialer Belange bei der Verteilung von Aufträgen zu fordern. Ferner gäbe
es einen fertig erarbeiteten Leitfaden der Deutschen Bundesregierung und des Deutschen
Städtetages; insofern sei dieser Problembereich eher mit den übereinstimmenden Plänen
aller Ratsfraktionen zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Auftragserteilung in
Einklang zu bringen. Größere Schwierigkeiten sieht er bei der Eingrenzung ökologischer
Fragen. Er spricht sich hierbei zur Abgrenzung für die Anerkennung bestehender Label, wie
z. B. das Label Blauer Engel aus, in dessen Erarbeitung viele Gruppen einbezogen seien. Er
spricht sich für eine Verweisung des Antragsgegenstandes in den zuständigen Ausschuss
aus, wo die Verwaltung auf der Grundlage der vorhandenen Arbeitspapiere einen Vorschlag
zum weiteren Vorgehen unterbreiten sollte.

Herr Bajus widerspricht namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem Vorschlag, er
verweist auf die bisherige Beschlusslage im Rat zu diesem Thema und hebt hervor, dass in
diesem Zusammenhang auch über interkommunale Beschaffungsmöglichkeiten diskutiert
wurde. Die bestehenden Aufträge seien bisher von der Verwaltung nicht abgearbeitet
worden; in diesem Zusammenhang sei die Frage nach erforderlichen zusätzlichen
Personalkapazitäten zu stellen. Bezüglich der Einhaltung ökologischer Belange, verweist er
auf eine Datenbank des Bundesumweltamtes; er regt eine Abfrage in anderen Kommunen
an und spricht sich abschließend gegen eine Verweisung in den zuständigen Ausschuss
aus.

Herr Dr. E.h. Brickwedde verweist auf die Bindung der Stadt Osnabrück an Tariflöhne bei
öffentlichen Vergaben.

Herr Ratsvorsitzender Thöle stellt fest, dass im Vergabebeirat die Frage der Tariftreue
ständiges Thema sei.

Herr Hus bezweifelt, dass die Kriterien von allen städtischen Gesellschaften angewandt
werden.

Herr Dr. Thiele stellt namens der FDP-Fraktion fest, dass der angesprochene Problemkreis
bereits mehrfach und seit geraumer Zeit im Rat problematisiert werde. U. a. verweist er auf
den jüngsten entsprechenden Beschluss vom 16.02.2011. Er spricht sich ebenfalls dafür
aus, die Einzelheiten zur Umsetzung des Antrages im zuständigen Ausschuss zu
besprechen.

Herr Cheeseman verweist namens der Fraktion Die Linken ebenfalls auf die bereits
bestehende Beschlusslage und stellt die Notwendigkeit eines neu zu gründenden
Arbeitskreises in Zweifel. Er begrüßt das Anliegen des Antrages; allerdings hält er den
Antragsinhalt für überfrachtet und spricht sich dafür aus, sich auf einige grundlegende
Forderungen zu beschränken.

Herr ter Veer sieht namens der Gruppe UWG/Piraten eine breite Unterstützung bezüglich
des Antragsinhaltes. Er spricht sich dafür aus, dem CDU-Vorschlag auf Verweisung an den
Ausschuss zu folgen.

Frau Jabs-Kiesler hebt die Bedeutung des angesprochenen Problemkreises im
Zusammenhang mit dem Profil Osnabrücks als Friedensstadt hervor und verweist auf die
bisherigen entsprechenden Bemühungen in diesem Zusammenhang, wie z. B. die
Durchführung des Kongresses zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit.

Herr Dr. Baier legt dar, dass die Verwaltung in der Vergangenheit bereits sorgfältige
Aktivitäten zu dem angesprochen Thema, wie z. B. die Vermeidung der Verwendung von
Tropenholz, die Berücksichtigung von Mindestlöhnen bei Vergabe öffentlicher Aufträge, wie
auch weitere Kriterien angewandt habe. Er spricht sich dafür aus, zunächst eine
Bestandserhebung über die bisherigen Maßnahmen zu erstellen.
Für das Vergaberecht sollte die Verwaltung aufzeigen, welche Rahmenbedingungen hierfür
bestehen. Anschließend sollten weitere Möglichkeiten der Vertiefung im zuständigen
Ausschuss diskutiert werden.

Herr Henning macht deutlich, dass er bereits seit 1996 Diskussionen im Rat unter der
genannten Zielsetzung erlebe. Er verweist Herrn Dr. Brickwedde darauf, dass im Absatz 3
des Antrages ausgeführt sei, dass es hierbei um eine Beauftragung an die Verwaltung gehe,
innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Umsetzung des Beschlusses zu erarbeiten. Diese
Forderung entspräche dem von Herrn Dr. Baier vorgeschlagenen Vorschlag. Er legt dar,
dass die SPD-Fraktion die Antragstellung aufrecht erhalte.

Herr Dr. E.h. Brickwedde stellt namens der CDU-Fraktion dar, dass diese sich den
Verfahrensvorschlag von Herrn Dr. Baier als eigenen Änderungsantrag zu eigen mache.

Herr Oberbürgermeister Pistorius macht deutlich, dass auf der Grundlage des
Ursprungsantrages der Zählgemeinschaft die Verwaltung als Zwischenschritt zunächst einen
Bericht über die Bestandsaufnahme darlegen werde.

Herr Ratsvorsitzender Thöle führt sodann die Abstimmung über den mündlichen
Änderungsantrag der CDU-Fraktion wie folgt herbei:

a) Abweichender Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Sachstandsbericht über die bisherigen
Maßnahmen zu der Thematik der Berücksichtigung sozialer, ethischer und ökologischer
Gesichtspunkte im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen zusammenzustellen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie zu diesem Thema
weitere Optimierungen erreicht werden können.“

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den ursprünglichen Antrag
herbei:

b) Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück möge beschließen:

1. Das kommunale Beschaffungswesen und die Ausschreibungen, die von der Stadt
Osnabrück getätigt werden, sollen zukünftig soweit möglich nur Produkte und
Dienstleistungen berücksichtigen, die unter sozialen, ethischen und ökologischen
Gesichtspunkten einwandfrei erbracht wurden. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung
der IAO-Kernarbeitsnormen sowie die Einhaltung des Nachhaltigkeitsprinzips in sozialer,
ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht.

2. Auf Grundlage der bisher schon praktizierten Maßnahmen zur öko-sozialen
Ausgestaltung des Beschaffungswesens der Stadt ist ein konsistenter Rahmen zu
schaffen. Dafür sind zunächst die bisherigen Ansätze zu betrachten und einer
Wirksamkeitsanalyse zu unterziehen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Umsetzung
dieses Beschlusses zu erarbeiten. Dies beinhaltet einen Zeitplan sowie eine Priorisierung
der Maßnahmen zur kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Umsetzbarkeit.

4. Bei der Entwicklung der Vergaberichtlinien und möglicher Maßnahmen sowie bei der
Erarbeitung des Konzeptes sind lokale Fachakteure in einem zu gründenden Arbeitskreis
einzubeziehen.

5. Dieser Beschluss gilt sinngemäß auch für die städtischen Eigenbetriebe und
Gesellschaften.

Über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses bei Kernverwaltung, Eigenbetrieben und
Gesellschaften ist regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre zu berichten.

Abstimmungsergebnis zum abweichenden Beschluss a):

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen 20 Stimmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis zum Ursprungsbeschluss b):

Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des
Ratsmitgliedes Mierke bei Enthaltung von Herrn Dr. Thiele und Herrn ter Veer
angenommen.

Fragen zu diesem Antrag

Bei Fragen und Anregungen zu diesem Antrag können Sie hier mit uns in Kontakt treten.

  • Damit wir Ihnen antworten können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.
  • Bitte teilen Sie uns hier Ihre Anregungen und Fragen zum Antrag mit.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.