Erhöhung der Erstwohnsitzquote unter Studierenden mit der „Starthilfe“ (SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen)

Die Verwaltung hat in der letzten Ratssitzung vorgeschlagen in Osnabrück eine
„Zweitwohnsitzsteuer“ einzuführen, um Studierende dazu zu bewegen, sich in Osnabrück mit
„Erstwohnsitz“ zu melden, mit dem Ziel, die Osnabrück zur Verfügung stehenden Mittel aus
dem kommunalen Finanzausgleich zu erhöhen. Dabei steht mit der „Starthilfe“ ein
Anreizsystem zur Verfügung, das aber offenbar nicht ausreichend genutzt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch ist die Quote der an Hochschule und Universität eingeschriebenen
Studierenden, die einen Erstwohnsitz nicht in Osnabrück haben?

2. Aus welchen Gründen wird für „das Begrüßungsgeld“ / „die Starthilfe“ nicht auf der
Homepage der Stadt www.osnabrueck.de geworben und welche Vorschläge hat die
Verwaltung, besser auf dieses Angebot hinzuweisen?

3. Welche anderen Maßnahmen hat die Verwaltung in den letzten 12 Monaten ergriffen,
um die Anzahl der Erstwohnsitzanmeldungen mit Hilfe des Begrüßungsgeldes in
Osnabrück signifikant zu erhöhen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:

zu 1.:
Laut telefonischer Auskunft der Hochschule Osnabrück studieren dort derzeit ca. 8.700
Studenten, von denen 2.680 mit Hauptwohnsitz in Osnabrück gemeldet sind. Das entspricht
einer Quote von 30,8 %. Vergleichbare Zahlen werden von der Universität Osnabrück nicht
vorgehalten. Dort studieren aktuell 11.034 Personen. Zwar kann festgestellt werden, dass
ca. 87 % der Studierenden in Osnabrück wohnen, es ist aber nicht bekannt, wie viele davon
mit Hauptwohnsitz in Osnabrück gemeldet sind. Die Daten lassen sich auch nicht mit der
Einwohnermeldedatei abgleichen, weil der Status „Student“ melderechtlich nicht erfasst wird.

zu 2.:
Nachdem der Rat im Dezember 2002 die Einführung eines Begrüßungsgeldes für Studenten
mit Hauptwohnsitz in Osnabrück beschlossen hatte, war die Aushändigung des ersten
Gutscheins durch den damaligen Oberbürgermeister Fip mit Pressemeldungen und mit
einem Hinweis im Internet begleitet worden. Nach Ablauf des Wintersemesters 2003/2004 ist
dann die Ausgabe der Gutscheine zunächst wieder eingestellt worden. Im Frühjahr 2008 hat
der Rat dann die Wiederaufnahme des Begrüßungsgeldes beschlossen; zusätzlich wurden
Begrüßungspakete „geschnürt“, die aus einer Umhängetasche und aus Inhalten zum Teil mit
Osnabrückbezug bestanden. Auch diese Kampagne wurde durch die Medien begleitet und
im Internet der Stadt Osnabrück vorgestellt.
Heute ist nicht mehr nachvollziehbar, wann und aus welchem Grund die Informationen im
Internet gelöscht worden sind. Die Verwaltung beabsichtigt nun, wieder Informationen zum
Begrüßungsgeld für Studierende mit Hauptwohnsitz in Osnabrück ins Internet zu stellen.
Zur weiteren Information wartender Bürger könnten darüber hinaus, über einen in der
Wartezone des Bürgeramtes vorhandenen Monitor, Hinweise zur Meldepflicht gegeben
werden. Dabei könnte dann auch erwähnt werden, dass Studierende, die ihren
Hauptwohnsitz in Osnabrück begründen, mit einem Begrüßungsgeld in der Stadt Osnabrück
willkommen geheißen werden.

zu 3.:
Im Rahmen der Kooperation HIROS (Hochschulinitiative Osnabrück mit den Partnern Stadt
und LK, beide Hochschulen, IHK und HWK) wurde über das Begrüßungsgeld und die
Bewerbung durch die Hochschulen gesprochen. Die Präsidenten haben zugesichert, das
Begrüßungsgeld in ihren Begrüßungen der Erstsemester anzusprechen. Auch soll ein
entsprechender Passus in die Anschreiben für Erstsemester aufgenommen werden.
Zur Einführung des Begrüßungsgeldes gab es auch Gespräche mit dem ASTA, der die
Maßnahme daraufhin in eigenen Publikationen beworben hat.
Im Bürgeramt wird jede junge Person bei der Anmeldung danach befragt, ob sich diese in
Osnabrück für Studienzwecke aufhält und ob der Mittelpunkt der Lebensbeziehung nunmehr
in Osnabrück liegt. Dabei wird dann auch darauf hingewiesen, dass es für Studierende mit
Hauptwohnsitz in Osnabrück ein Begrüßungsgeld gibt, wenn sich diese mindestens ein Jahr
überwiegend in unserer Stadt aufhalten und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Als weitere Maßnahme wäre es denkbar, über Hochschul-interne E-Mail-Verteiler an die
Erstsemester nochmals auf die melderechtlichen Bestimmungen hinzuweisen und darüber
zu informieren, dass die Stadt ein Begrüßungsgeld für Studenten mit Hauptwohnsitz in
Osnabrück zahlt.
Für Überlegungen zu weiteren Maßnahmen wäre auch eine Evaluation über die Wirkung des
Begrüßungsgeldes hilfreich. Dies kann jedoch nur in enger Kooperation mit den
Hochschulen erfolgen, weil nur dort die dafür erforderlichen Daten und Informationen
vorhanden sind.

Fragen zu dieser Anfrage

Bei Fragen und Anregungen zu dieser Anfrage können Sie hier mit uns in Kontakt treten.

  • Damit wir Ihnen antworten können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.
  • Bitte teilen Sie uns hier Ihre Anregungen und Fragen zur Anfrage mit.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.