Maßnahmen Typ I. 1-2
Die Verwaltung wird beauftragt, die Mensen-Situation an den Osnabrücker Ganztags-
Grundschulen darzustellen. Dabei sind vor allem folgende Fragen zu berücksichtigen:
Wie viele Kinder gehen zur Schule, wie viele Kinder nehmen das Ganztagsangebot
wahr, wie viele Essen werden ausgegeben und wie werden diese zubereitet?
Die Verwaltung wird daneben beauftragt, für den Bau von Mensen an Grundschulen
Standards zu entwickeln, die dem Bedarf bzw. Konzept der jeweiligen Schulen
entsprechen und den erwarteten zukünftigen Schülerzahlen Rechnung tragen. Dabei
ist sowohl die Nutzbarkeit für offene als auch für gebundene Ganztagsschulen zu
berücksichtigen. Diese sind im Schul- und Sport- sowie im Werksausschuss
Immobilien darzustellen.
Maßnahmen Typ I. 1
Auf oben genannter Grundlage wird die Verwaltung ebenfalls beauftragt, den Bau
einer Mensa am Standort Grundschule Eversburg zu planen, die gegebenenfalls auch
für eine gebundene Ganztagsschulen nutzbar ist und die Ergebnisse im Schul- und
Sport- sowie im Werksausschuss Immobilien darzustellen.
Maßnahmen Typ I. 2
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, aufgrund der oben eingeforderten
Standards auch die Erweiterung einer Mensa am Standort Rosenplatz-Schule zu
planen, die auch gegebenenfalls für eine gebundene Ganztagsschule nutzbar ist und
diese Planungen ebenfalls im Schul- und Sport- sowie im Werksausschuss Immobilien
vorzulegen.
Maßnahmen Typ I. 3
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, das bereits im Rat beschlossene
Präventionskonzept Dodesheide-Ost/Sonnenhügel schnellstmöglich umzusetzen. Die
Finanzierung erfolgt dabei nicht aus den vom Bund bereit gestellten Mitteln „Bildung
und Teilhabe“.
Maßnahmen Typ II.
Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, für die in den Punkten 1-5 genannten
Grundschulen Schulsozialarbeit in einer Höhe von maximal 40.000 € je Standort
auszubauen bzw. zu entwickeln, die bessere Bildungs- und Teilhabechancen schaffen.
Darüber hinaus ist zu begründen, warum der jeweilige Schulstandort einen
besonderen Unterstützungsbedarf aufweist und wie die Auswahl der Schulen erfolgt
ist. Dazu ist das bereits bestehende Angebot an Schulsozialarbeit darzustellen.
Zugleich werden in Kooperation mit den Schulen pädagogische Konzepte, die
Beschreibungen der jeweiligen Aufgaben, deren Ziele sowie einen Kostenplan
beinhalten, ausgearbeitet. Dabei sollen am jeweiligen Standort ggf. bereits bestehende
Ressourcen – auch von freien Trägern – mit einbezogen werden.
Um einen Beginn der Arbeit schnellstmöglich sicher zu stellen, werden sie dem
Jugendhilfeausschuss im Rahmen einer Sondersitzung noch vor der Sommerpause
zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung wird letztendlich beauftragt, den Bedarf an einer Schulsozialarbeit
auch für die Franz-Hecker-Schule zu prüfen und deren Ergebnis dem
Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
Als weitere pädagogische Maßnahmen sind schließlich vorzusehen:
1. Intensivierung der sozialpädagogischen Betreuung von sozial auffälligen und
unbeschulbaren Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf am
Standort BSZ Westerberg
2. eine analoge Betreuung von „Schulschwänzern“ in den 5. u. 6. Jahrgängen an
der Hauptschule Innenstadt, was – in diesem Falle – in Kooperation mit der
Koordinierungsstelle gegen Schulverweigerung zu geschehen hat
3. zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote für benachteiligte Kinder und
Jugendliche im Stadtteil Eversburg, was im Rahmen einer Vernetzung von JZ
Westwerk, IGS und Schulzentrum Eversburg geschehen soll.
Die Verwaltung prüft die Kostenpläne der Konzepte. Die Sachkosten werden auf
jeweils höchstens 5.000 € pro Konzept begrenzt.
Beratungsverlauf:
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.
Abstimmungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wird zu Absatz 1 einstimmig angenommen.
Die übrigen Absätze des Beschlusses werden mehrheitlich von den Mitgliedern der
Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen und dem Oberbürgermeister sowie der
Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion, der Gruppe
UWG/Piraten und der FDP-Fraktion angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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