Rehabilitation der Opfer der Hexenverfolgung in Osnabrück (SPD-Fraktion, Bündnis ’90/Die Grünen, FDP-Fraktion, CDU-Fraktion)

Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, die im Rahmen der sogenannten Hexenprozesse
im Bereich der Stadt Osnabrück unschuldig verurteilten Personen sozialethisch zu
rehabilitieren. Er will einen Beitrag leisten, damit die Ehre der durch die Hexenprozesse
verfolgten und hingerichteten Bürgerinnen und Bürger wieder hergestellt wird. Er tut das
auch, um im Namen aller Demokraten die damaligen Taten als Unrecht zu benennen und
den Schmerz darüber auszudrücken.

Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge für ein angemessenes Gedenken zu machen.

Sachverhalt:

Siehe http://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/65728315/die-opfer-derhexenprozesse-starben-einst-als-verurteilte-straftaeter–manche-werden-rehabilitiert

Beratungsverlauf:

Herr Dr. Thiele begründet den Antrag namens der FDP-Fraktion. Er legt dar, dass durch die
öffentliche Berichterstattung in der NOZ während der Sommerpause der Problembereich
Hexenverfolgung, der geraume Zeit keine Beachtung fand, wieder in den Mittelpunkt des
Interesses gerückt wurde.

Frau Jabs-Kiesler verweist namens der SPD-Fraktion auf das bereits 25 Jahre
zurückliegende Projekt der ersten Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Osnabrück, die
einen Stadtrundgang konzipiert hatte, der auf Frauenschicksale in zurückliegenden
Jahrhunderten in Osnabrück aufmerksam gemacht habe und beschreibt beispielhaft einige
Örtlichkeiten, die dafür bekannt seien, dass dort Übergriffe stattgefunden hätten. Sie spricht
sich nachdrücklich dafür aus, die zurückliegenden Taten als Unrecht zu benennen und
hierbei den Bezug zur Gegenwart herzustellen. Sie hebt hervor, dass die derzeitige
Beschäftigung mit dem Problem der Zwangsprostitution gleichfalls als Bemühung anzusehen
sei, die Würde der Frauen herzustellen.

Herr Klein spricht sich namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, in dem
Bemühen um die Rehabilitierung der Opfer von Unrecht und Verfolgung den Bogen vom
Mittelalter bis heute zu spannen und dabei auch die Situation von Männern einzubeziehen,
die heutzutage zu 2 % ebenfalls betroffen seien. Er spricht sich dafür aus, im ersten Satz des
Beschlusses die Worte unschuldig und sozialethisch zu streichen, da hierdurch Unklarheiten
und eine eingeschränkte Sichtweise entstehen. Er skizziert die Verpflichtung des Rates, zu
einer entsprechenden Rehabilitation beizutragen, da seiner Zeit auch die Verurteilung
unschuldiger Personen vom Rat verantwortet wurde.

Frau Neumann unterstützt namens der CDU-Fraktion den Antragsinhalt und spricht sich
ebenfalls dafür aus, die Rehabilitation der Opfer der Hexenverfolgung in Osnabrück in die
Betrachtung der Stadtgeschichte einzubeziehen.

Herr Dr. Thiele spricht sich namens der FDP-Fraktion dafür aus, die Änderungsvorschläge
von Herr Klein zu übernehmen. Im Gegensatz zu der zu beschließenden Resolution bin ich der Meinung,
dass die Menschen, die als Hexen verfolgt wurden, unschuldig sind, wobei dies rechtlich anders sein könne.

Abweichender Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, die im Rahmen der sogenannten Hexenprozesse
im Bereich der Stadt Osnabrück unschuldig verurteilten Personen sozialethisch zu
rehabilitieren. Er will einen Beitrag leisten, damit die Ehre der durch die Hexenprozesse
verfolgten und hingerichteten Bürgerinnen und Bürger wieder hergestellt wird. Er tut das
auch, um im Namen aller Demokraten die damaligen Taten als Unrecht zu benennen und
den Schmerz darüber auszudrücken.

Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge für ein angemessenes Gedenken zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

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