Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um die Stromkosten für einkommensschwache Haushalte in Osnabrück auf einem
sozialverträglichen Niveau zu halten. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Osnabrück zu suchen. Geprüft werden soll unter anderem:
– Die Eignung spezieller Tarife, zum Beispiel eines Prepaid-Tarifs oder eines Stromspartarifs (z.B. kein Grundpreis, Grundkontingent an KWh zum ermäßigten Festpreis, höherer Arbeitspreis pro KWh).
– Intensivierung des Informationsaustausches zwischen dem Fachbereich Soziales und Gesundheit sowie dem Jobcenter und den Stadtwerken.
– Erhalt und ggf. Ausbau kostenloser Energieeinsparberatung für einkommensschwache Haushalte wie der Aktion „Stromsparcheck“ der Caritas und entsprechenden Aktivitäten der Verwaltung und den Stadtwerken.
– Die Zahlung von Prämien für den Ersatz von energieintensiven Altgeräten durch
energieeinsparende Neugeräte, ggf. durch den Einsatz der Kommune über die
kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene.
– Der Einsatz der Kommune über die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene für eine gerechte Kostenverteilung der Umlagen auf alle Verbraucher, auch solche gewerblichen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
Der Rat appelliert an den Deutschen Bundestag, das EEG zur Förderung erneuerbarer
Energien zu erhalten und sozialverträglich zu gestalten, so dass die Belastungen für
einkommensschwache Haushalte begrenzt bleiben und dennoch Anreize zum Energieeinsparen bestehen bleiben.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Die Stadt Osnabrück erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Region ein Konzept zur Reduktion des CO2-Ausstoßes um 95 % und zur Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 % bis 2050 im Vergleich zu 1990. (Ziel 2013)
Beratungsverlauf:
Herr Ratsvorsitzender Thöle verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die schriftlich
vorliegenden Änderungsanträge der CDU-Fraktion (s. Vorlage VO/2012/1707-01) und der
FDP-Fraktion (s. Vorlage VO/2012/1873).
Herr Bajus begründet den Ursprungsantrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er
verweist darauf, dass der Strompreis aufgrund der Umlage im Zusammenhang mit dem
Erneuerbaren Energien Gesetz gestiegen sei. Hieraus entstehe für einkommensschwache
Haushalte ein besonderes Problem. Die Fraktion von SPD und Grüne haben bereits seit dem
Jahr 2008 die entsprechende Fragestellung problematisiert und seither regelmäßig im
Sozialausschuss diskutiert. Aufgrund dessen sei die Aufmerksamkeit der Sozialverwaltung
und der Stadtwerke auf die Haushalte gelenkt worden, die von Stromsperren bedroht seien.
Festzustellen sei, dass die Zahl der Haushalte, die von sozialen Transferleistungen betroffen
seien, abnehme. Gleichzeitig sei festzustellen, dass die Zahl der Haushalte, die von
Stromsperren bedroht sind, zunehme. Der Hintergrund der Antragsinitiative sei, dass nach
Möglichkeiten einer sozialen Stromtarifgestaltung gesucht werden solle. Gleichzeitig soll
überlegt werden, wie Anreize zum Stromsparen auch über den Preis stattfinden. Die mit dem
Umstieg auf erneuerbare Energien verbundenen Marktumbrüche sollen nicht zu zusätzlichen
sozialen Problemen führen. Er spricht sich gegen die von der CDU-Fraktion gewünschte
Streichung eines Prepaid-Tarifes aus. Vielmehr sollten die sich bietenden Möglichkeiten
diskutiert werden. Das gleiche Argument hält er der FDP-Fraktion für die beabsichtigte
Streichung der Prämien für den Ersatz von energieintensiven Altgeräten entgegen.
Abschließend hebt er es als wichtig hervor, dass auf Bundesebene das Erneuerbare
Energien Gesetz erhalten und sozialverträglich gestaltet werde.
Herr Dr. E. h. Brickwedde verweist auf den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der
CDU-Fraktion (s. Vorlage VO 2012/1707-01) und erläutert die Änderungen; er macht klar,
dass es keinen Dissens darüber gebe, dass einkommensschwachen Haushalten geholfen
werden solle. Die Einführung eines Prepaid-Tarifes oder eines Stromspartarifes werde
allerdings in Übereinstimmung mit den Stadtwerken hierfür als nicht geeignetes Instrument
angesehen. Vielmehr werde eine höhere finanzielle Ausstattung bedürftiger Haushalte für
erforderlich gehalten. Er legt dar, dass die Stadtwerke Osnabrück aufgrund des starken
Ausbaus des erneuerbare Energienanteils die Strompreise werden anheben müssen. Die
Energiewende erfordere für eine Übergangszeit, in der die erneuerbaren Energien nicht voll
wettbewerbsfähig seien, zusätzliche Mittel. Es sei nicht Aufgabe der Stadtwerke, durch die
Gestaltung spezieller Tarife die entstehenden Probleme aufzufangen, da hierdurch die
Gefahr entstehe, dass Kunden zu Wettbewerbern abwandern. Er spricht sich für die
Annahme der übrigen Vorschläge im Ursprungsantrag der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis
90 Die Grünen aus, die jedoch teilweise bereits praktiziert werden. Der letzte Absatz des
Ursprungsantrages sei dahin zu modifizieren, dass das Erneuerbare Energiengesetz
weiterentwickelt werden solle, um hierdurch die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig zu
machen.
Herr Panzer begründet den vorliegenden Ursprungsantrag namens der SPD-Fraktion. Er
fordert, die Kosten der Energiewende solidarischer als bisher zu verteilen. Er legt dar, dass
die jährliche Mehrbelastung für einen Mehrpersonenhaushalt derzeit mit 80,00 – 130,00 Euro
beziffert wird. Hieraus entstehen für einkommensschwache Haushalte gravierende
Probleme. Er verweist auf die Formulierung des strategischen Stadtzieles „100 %
Klimaschutz“, nach dem vom Jahr 1990 bis zum Jahr 2050 die Hälfte des
Energieverbrauches eingespart werden müsse. Hierdurch solle die Reduzierung des CO2-
Ausstoßes um 50 % erreicht werden. Hierfür sei auch die Einführung effizienterer Verfahren
erforderlich. Er führt aus, dass die erforderlichen Anstrengungen zur Einsparung von Energie
und zum Einsatz effizienterer Verfahren von einkommensschwachen Haushalten nicht zu
leisten sei. Der Ersatz von energieintensiven Altgeräten sei in diesem Zusammenhang
sinnvoll. Er spricht sich gegen die Annahme der Änderungsanträge der Fraktionen von CDU
und FDP aus und hält es demgegenüber für günstig, das Ergebnis der Prüfaufträge, wie im
Ursprungsantrag formuliert, abzuwarten.
Herr Cheeseman erinnert namens der Fraktion Die Linke daran, dass er in der Ratssitzung
am 17.05.2011 einen Antrag eingebracht habe, wonach die Erarbeitung alternativer
Stromsparmodelle erarbeitet werden sollte. Seiner Zeit haben die Mitglieder der rot/grünen
Zählgemeinschaft hiergegen argumentiert und die Einführung von Sozialtarifen wurde
abgelehnt, da hierfür die Verantwortung der Bundesregierung gesehen wurde. Ferner wurde
der entsprechende Auftrag nicht als in der Zuständigkeit der Stadtwerke liegend gesehen.
Demgegenüber spricht er sich heute für die Annahme des Antrages der Zählgemeinschaft
SPD/Bündnis 90/Die Grünen aus. Der Antrag der FDP-Fraktion werde demgegenüber
abgelehnt.
Herr ter Veer spricht sich namens der Gruppe UWG/Piraten für die Annahme des
Ursprungsantrages von SPD/Bündnis 90/Die Grünen aus. Als Ziel auf der Bundesebene
sieht er, dass jeder Haushalt und Abnehmer seine Strompreise selber bezahlen können
müsse.
Frau Sliwka weist auf den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion hin (s.
Vorlage VO/2012/1873). Sie hebt hervor, dass die Fraktionen sich in der Zielrichtung der
Antragstellung einig seien. Die Entwicklung spezieller Tarife werde als problematisch
angesehen; dennoch solle diese Passage nach Auffassung der FDP-Fraktion im Antragstext
verbleiben. Die Zahlung von Prämien für den Ersatz von energieintensiven Altgeräten werde
demgegenüber aus prinzipiellen Erwägungen abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Ursprungsantrag von
SPD und Grünen wie folgt herbei:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen zur Verfügung stehen, um die
Stromkosten für einkommensschwache Haushalte in Osnabrück auf einem
sozialverträglichen Niveau zu halten. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken
Osnabrück zu suchen. Geprüft werden soll unter anderem:
1. Die Eignung spezieller Tarife, zum Beispiel eines Prepaid-Tarifs oder eines
Stromspartarifs (z.B. kein Grundpreis, Grundkontingent an KWh zum ermäßigten
Festpreis, höherer Arbeitspreis pro KWh).
2. Intensivierung des Informationsaustausches zwischen dem Fachbereich Soziales und
Gesundheit sowie dem Jobcenter und den Stadtwerken.
3. Erhalt und ggf. Ausbau kostenloser Energieeinsparberatung für
einkommensschwache Haushalte wie der Aktion „Stromsparcheck“ der Caritas und
entsprechenden Aktivitäten der Verwaltung und den Stadtwerken.
4. Die Zahlung von Prämien für den Ersatz von energieintensiven Altgeräten durch
energieeinsparende Neugeräte, ggf. durch den Einsatz der Kommune über die
kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene.
5. Der Einsatz der Kommune über die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene
für eine gerechte Kostenverteilung der Umlagen auf alle Verbraucher, auch solche
gewerblichen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
Der Rat appelliert an den Deutschen Bundestag, das EEG zur Förderung erneuerbarer
Energien zu erhalten und sozialverträglich zu gestalten, so dass die Belastungen für
einkommensschwache Haushalte begrenzt bleiben und dennoch Anreize zum
Energieeinsparen bestehen bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss wird zu Ziffer 1 mehrheitlich gegen die Mitglieder der CDU-Fraktion, zu Ziffer
2 und 3 einstimmig, zu Ziffer 4 mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDPFraktion,
zu Ziffer 5 einstimmig angenommen.
Der letzte Absatz des Antrages wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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