Reform des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (Zählgemeinschaft SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Niedersächsische Landesregierung und die
Fraktionen des Niedersächsischen Landtages auf, das Niedersächsische
Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) in Bezug auf kommunale Wahlbeamte (§ 78) dahingehend zu ändern, dass Stadträte oder Dezernenten als Beamte auf Zeit eine Mindestamtszeit von mehreren Jahren absolviert haben müssen, um Versorgungsansprüche geltend machen zu können. Darüber hinaus soll die Anrechnung erhöhter Versorgungsansprüche auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, die Anrechnung privater Erwerbseinkünfte auf die Versorgungsbezüge sowie die Altersgrenze ab der die Versorgungsbezüge ausgezahlt werden, überprüft werden.

Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Die Stadtverwaltung Osnabrück verfügt über deutlich bessere Steuerungsinformationen. (Ziel 2012 + 2013)

Sachverhalt:
Die Abwahl der Osnabrücker Finanzdezernentin hat eine öffentliche Diskussion um die Angemessenheit beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge angestoßen. Allein durch ihren Amtsantritt in Osnabrück stehen der ehemaligen Finanzdezernentin nach 14-tägiger Amtsdauer (eine Rücknahme der Ernennung vor Amtsantritt lässt das Beamtenrecht nicht zu) nach ihrer Abwahl die vollen B-4-Bezüge von etwa 7275 Euro brutto für den laufenden und die drei folgenden Monate zu. Fünf Jahre lang werden dann erhöhte Versorgungsbezüge in Höhe von dann monatlich rund 5220 Euro (71,75 Prozent) gezahlt.

Danach fließen rund 2450 Euro (52 Prozent von A 14, der bisherigen Besoldung) bis zum Eintritt in den Ruhestand, also voraussichtlich am Ende der planmäßigen achtjährigen Amtszeit im Jahr 2020. Danach gibt es 2880 Euro pro Monat. Die Kosten der Versorgung bis 2020 belaufen sich auf mehr als 420.000 Euro.

Eine derartige Versorgung quasi ohne Gegenleistung ist dem Steuerzahler nicht zu
vermitteln. Im Interesse künftiger Versorgungsfälle fordern wir die Landesregierung zur Überarbeitung des Beamtenrechts auf. Hierbei können angemessenere Regelungen wie z.B. in Baden-Württemberg als Vorbild dienen.

Beratungsverlauf:

Herrn Dr. E. h. Brickwedde spricht sich dafür aus, den Änderungsantrag der FDP-Fraktion,
der schriftlich vorliege, in die Beschlussfassung einzubeziehen. Er macht
deutlich, dass die Antragstellung auf der gerade erfolgten Abwahl der Osnabrücker
Finanzdezernentin beruhe und stellt fest, dass Vertreter aller Fraktionen fassungslos zur
Kenntnis nehmen mussten, dass jemand, der faktisch keine Leistung für die Stadt
Osnabrück erbracht habe, Anspruch auf die Zahlung beamtenrechtlicher
Versorgungsbezüge habe. Er erläutert die Einzelheiten des Antrages. Den derzeitigen
Zustand bezeichnet er als unhaltbar.

Herr Henning erläutert namens der SPD-Fraktion, dass ebenfalls unter Bezugnahme auf den
Fall Bott ein dringendes Reformbedürfnis für die Beamtenversorgung gesehen werde. Er
schließt sich namens der SPD-Fraktion der öffentlich vom Steuerzahlerbund geäußerten
Kritik an. Er erinnert daran, dass im Zusammenhang mit dem Fall des früheren
Oberstadtdirektors Dr. Haverkämper bereits seinerzeit die Fraktionsvorsitzenden von SPD
und Grünen im Rat der Stadt Osnabrück die Niedersächsische Landesregierung aufgefordert
haben, die Regelungen der Beamtenversorgung zu ändern. Diese Aufforderung an die
Landesregierung werde durch die vorliegende Resolution erneuert und solle die
Landesregierung zum Handeln veranlassen.

Herr Hagedorn kritisiert die derzeitigen Regelungen der Beamtenversorgung als völlig
unverständlich. Die Revision einer ursprünglich getroffenen Personalentscheidung müsse
möglich sein. Die dringend erforderliche Diskussion um die bestehenden Regelungen – nicht
nur auf niedersächsischer Ebene – sollen hierdurch auch überregional angestoßen werden.

Herr Mierke sieht namens der Gruppe UWG/Piraten in der Antragstellung den Versuch, von
einer getroffenen Fehlentscheidung abzulenken. Zum Zeitpunkt der jüngsten
Personalentscheidung seien die Regelungen des Beamtenrechtes bekannt gewesen. Die
Mitglieder der Gruppe UWG/Piraten hätten weder der Wahl dem Abwahlantrag für Frau Bott
zugestimmt; dennoch spricht er sich dafür aus, eine Gesetzesänderung mit anzuschieben
und sich hierfür auf Landesebene einzusetzen.

Herr Dr. Thiele plädiert für die Annahme des FDP-Antrages. Die beabsichtigte Neuregelung
bezeichnet er als überfällig. In Anbetracht der Komplexität der Materie spricht er sich für die
Erteilung eines Prüfauftrages aus. Zu der Personalangelegenheit von Frau Bott merkt er an,
dass mehr als die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nicht vorgelegen habe. Er kritisiert,
dass die Abwahl erfolgt sei, ohne den Ausgang des Verfahrens zu kennen. Die Kosten für
die Abwahl seien von der FDP-Fraktion, die den Abwahlbeschluss nicht mit getragen habe,
nicht zu verantworten. Er stellt fest, dass die Versorgungsleistungen an Herrn Dr.
Haverkämper zu vermeiden gewesen wären, sofern die seinerzeitige Ratsmehrheit eine
entsprechende Beschlusslage hergestellt hätte.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die zusammengefasste Abstimmung über beide
vorliegenden Anträge herbei.

Beschluss:

a) Antrag der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90 Die Grünen und CDU-Fraktion

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Niedersächsische Landesregierung und die
Fraktionen des Niedersächsischen Landtages auf, das Niedersächsische
Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) in Bezug auf kommunale Wahlbeamte (§ 78)
dahingehend zu ändern, dass Stadträte oder Dezernenten als Beamte auf Zeit eine
Mindestamtszeit von mehreren Jahren absolviert haben müssen, um Versorgungsansprüche
geltend machen zu können. Darüber hinaus soll die Anrechnung erhöhter
Versorgungsansprüche auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, die Anrechnung privater
Erwerbseinkünfte auf die Versorgungsbezüge sowie die Altersgrenze, ab der die
Versorgungsbezüge ausgezahlt werden, überprüft werden.

b) FDP-Fraktion

1. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Niedersächsische Landesregierung und die
Fraktionen des Niedersächsischen Landtages auf zu prüfen, ob das
Niedersächsische Beamtengesetz in Bezug auf kommunale Wahlbeamte
dahingehend reformiert werden kann, dass auch für Stadträte oder Dezernenten als
Beamte auf Zeit eine angemessene Probezeit vorgesehen wird.

2. Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Niedersächsische Landesregierung und die
Fraktionen des Niedersächsischen Landtages auf zu prüfen, das Niedersächsische
Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) in Bezug auf die Versorgungsansprüche
kommunaler Wahlbeamte ( § 78) zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

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