Der Rat der Stadt Osnabrück steht im Verwaltungs-, Bildungs- und Sicherheitsbereich vor
Investitionsentscheidungen, die angesichts seines begrenzten finanziellen Spielraums von
erheblicher Tragweite sind.
Dies betrifft im Wesentlichen folgende Investitionsvorhaben:
a) Maßnahmen im Feuerwehrbereich aufgrund der Umsetzung des Rinke-Gutachtens
b) Aula am Graf Staufenberg Gymnasium / Berta von Suttner Realschule
c) Themenkomplex Teutoburger Schule
d ) Erweiterungsbau Ratsgymnasium / Wegfall der Mobilcontainer
e) Sanierung von Sporthallen
f) Sanierung des Stadthauses 2
g) Umgestaltung des Neumarkts
Wir fragen die Verwaltung:
Wie verteilen, sich oder – falls noch keine Mittel eingestellt sind – wie lassen sich die unter a)-
g) angesprochenen Haushaltsbelastungen auf die einzelnen Jahre der mittelfristigen
Finanzplanung verteilen?
Fragen zu dieser Anfrage
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