Änderungsantrag zum Festbetragsbudget für den Trägerverein Frauenhaus e.V. (SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen)

1. Die vom Land Niedersachsen zusätzlich bewilligten Mittel in Höhe von 37.500,00
Euro für eine höhere Pauschale je Belegungsplatz sowie für die Betreuung von
Migrantinnen werden dem Frauenhaus als Einnahme vollständig zur Verfügung
gestellt.

2. Abweichend vom Verwaltungsvorschlag werden – entsprechend dem
Haushaltsansatz des Frauenhauses – die Personalkosten für Betreuungen mit
326.800,00 Euro und die Kfz-Kosten mit 4.600,00 Euro veranschlagt. Zudem werden
Kosten für Wirtschaftsbedarf in Höhe von 3.600,00 Euro anerkannt.

3. Die unter den bisherigen Positionen (VO) 3 und 4 vorgesehenen Kostenbeiträge der
Selbstzahlerinnen und Sozialleistungsberechtigten werden nicht als gesicherte
Einnahme angerechnet. Nach einer Karenzzeit von 6 Wochen werden den
Bewohnerinnen (nicht den Kindern) 30,00 pro Monat Eigenanteil in Rechnung gestellt
(Energiekosten). Die Kosten werden durch die Verwaltung taggenau mit den
Bewohnerinnen abgerechnet.

4. In den Vertrag mit dem Frauenhaus wird eine Dynamisierungsklausel aufgenommen,
um eine Anpassung an die Tariferhöhungen sicherzustellen.

5. Der Haushaltsansatz wird – vor dem Hintergrund der in der Sachverhaltsdarstellung
erläuterten Summen – um 23.800 Euro auf insgesamt 284.600,00 Euro erhöht.

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