Die sogenannten Aufstockereinkommen entwickeln sich immer mehr zu einem
gesellschaftspolitischen Problem. Darüber sind sie auch für die Stabilität der kommunalen
Finanzen von hoher Bedeutung, zumal die fortgesetzte Weigerung der Bundesregierung,
einen Mindestlohn einzuführen, die Situation der öffentlichen Haushalte massiv verschärft.
Von den bundesweit knapp vier Milliarden Euro aufgewendeten Mitteln entfallen gemäß einer
aktuellen Studie des DGB (vgl. Neue OZ vom 16.11.2012) derzeit 2,24 Milliarden Euro auf
Unterkunft und Heizung. Diese Unterkunftskosten für „Aufstocker“werden größtenteils von
den Kommunen bezahlt, während der Bund die Kosten der Regelleistung komplett
übernimmt.
Die Kommunen könnten die Ausgaben für Hartz-IV-Leistungen – so die besagte Studie – um
Milliardenbeträge senken, wenn es einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro
gäbe. Der Anteil sogenannter Aufstocker beträgt danach – bei steigendem Trend – 31,4
Prozent der Gesamtzahlungen an Hartz-IV-Haushalte. Laut DGB waren im Juli 2012
insgesamt 1,32 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II erwerbstätig.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele sogenannte Aufstockerhaushalte gibt es in Osnabrück?
2. Wie hoch sind die damit verbundenen aktuellen Haushaltsbelastungen für die Stadt
Osnabrück?
3. Wie ließen sich die Haushaltsverbesserungen in Osnabrück generell quantifizieren, falls
sich die Bundesregierung hier nicht weiter verweigert und endlich ein gesetzlicher
Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt würde?
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