Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen(Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen)

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung überregionaler Erfahrungen und Erkenntnisse (u.a. der Städte Münster, Leipzig, Leverkusen und Köln) ein Konzept bzw. Leitlinien zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zu erarbeiten. Diese Ausarbeitungen sollen u.a. folgende Aspekte umfassen:

1. Beschreibung der aktuellen Situation

2. Aufzeigen der rechtlichen Rahmenbedingungen und eigenen Handlungsmöglichkeiten

3. Möglichkeiten von Eigeninitiativen bei der Beschaffung von Wohnraum

4. Fragen der schulischen und pädagogischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

5. Sprachkurse zur Vermittlung von Grundkenntnissen zur Alltagsbewältigung

6. Gesundheitsbetreuung (medizinisch bzw. psychologisch)

7. Bauliche Standards und ausgewogene regionale Verteilung von Wohnungen und Unterkünften

8. Anforderungsprofile an die personelle Betreuung (sozialpädagogische Fachkräfte, Hausmeister etc.)

9. Kooperation mit Dritten (z.B. Runde Tische, Beirat Migration, Initiativen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Ehrenamtsagentur etc.)

10. Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und nachbarschaftlicher Kommunikation

11. Kostenaufstellungen

12. Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen

Beratungsverlauf:

Frau Jacobsen begründet den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie erhebt die Forderung, den Flüchtlingen Schutz zu
bieten, Diskriminierung zu verhindern, Teilnahme zu fördern und damit Integration zu ermöglichen. Hierfür sei ein Gesamtkonzept
erforderlich. Sie erläutert die einzelnen Aspekte des Antrages. Für ein kommunales Gesamtkonzept im Hinblick auf Wohnen fordert
sie keine Isolierung der Flüchtlinge in abgelegenen, lagerartigen Unterkünften am Rande der Stadt. Vielmehr sollte die Unterbringung
in kleinen dezentralen Wohneinheiten erfolgen. Hierbei sollte eine Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet angestrebt werden.
Sie verweist auf die Einberufung eines Arbeitskreises durch den Beirat für Migration, der im März tagen werde. Die Erkenntnisse aus
dieser Sitzungsreihe sollen in das Konzept einfließen. Einbezogen werden sollen die Verbände, die bereits bisher in Osnabrück mit
der Betreuung von Flüchtlingen betraut seien. Sie verweist darauf, dass der Sozialausschuss sich bereits mehrfach mit der Ausgestaltung
von Flüchtlingsangeboten auseinandergesetzt habe und dort die Meinung vertreten wurde, dass die sozialpädagogische Betreuung
gewährleistet werden müsse. Ferner hebt sie die Bedeutung und Notwendigkeit der Sprachförderung auch für Erwachsene hervor.
Sie fordert die Kostenübernahme der einzuleitenden Maßnahmen durch das Land Niedersachsen.

Frau Wachtel begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion; sie verweist darauf, dass durch eine vorherige Antragstellung im
Sozialausschuss kein unnötiger Zeitverlust eintreten sollte. Sie begrüßt die nunmehr öffentliche Diskussion der Gesamtproblematik.
Sie hebt die Notwendigkeit der Kooperation mit Dritten, z.B. der Runden Tische, des Beirates Migration, bestehenden Initiativen,
Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, der Ehrenamtsagentur usw., hervor. Ferner hebt sie die Notwendigkeit der sozialpädagogischen
Betreuung der Flüchtlinge hervor. Die Verwaltung werde aufgefordert, ein griffiges Konzept schnellstmöglich vorzulegen. Beispielhaft
verweist sie auf das Konzept der Stadt Köln.

Herr Meyer verweist auf die öffentliche Berichterstattung zu der stark angestiegenen Zahl von Asylbewerbern. Er verweist auf die
Prognosen von Fachleuten, die weitere Steigerungen insbesondere für Osnabrück vorhersagen. Hieraus ergeben sich große
Herausforderungen. Seitens der CDU-Fraktion werde die Auffassung vertreten, dass die Einzelheiten des Antrages der Problemlage
sehr gut gerecht werden. Es werde für sehr sinnvoll gehalten, die kommunalen Möglichkeiten und Spielräume darzustellen. Die
Antragsinhalte greifen die vielfältigen Aspekte der umfangreichen Anforderungen auf. Er unterstützt die Offenheit, mit der
Frau Wachtel zum Thema der Unterbringung Stellung genommen hat. Insbesondere diese Fragen müssen offen und transparent diskutiert
werden. Hierbei gehe es auch darum, die Schaffung sozialer Brennpunkte zu vermeiden; positiv hebt er das jüngste Vorgehen für
den Bereich Schölerberg hervor. Er führt aus, dass die Herstellung der erforderlichen Transparenz die Akzeptanz der einzelnen
Maßnahmen verbessere; insofern sieht er in diesem Sinne eine sachliche und lösungsorientierte Diskussion der Problemlage
vor dem Hintergrund der Antragstellung für möglich an.

Herr Dr. Thiele weist namens der FDP-Fraktion auf die in der Stadt Osnabrück bereits vorhandenen Erfahrungen bei der Aufnahme
mit Flüchtlingen hin; er warnt ebenfalls vor der Überlastung einzelner Stadtteile bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Den
von Frau Jacobsen und Frau Wachtel vorgebrachten Forderungen schließt er sich an. Im Hinblick auf Informationen zur beabsichtigten
Schließung des Flüchtlingsdurchgangslagers Hesepe fordert er, sich mit der bisherigen Arbeit dort auseinanderzusetzen. Er fordert
zu einer differenzierten Betrachtung der dortigen Arbeit auf. Er beantragt namens der FDP-Fraktion, gemäß dem schriftlich vorliegenden
Änderungsantrag Vorlage Nr. VO/2013/2344 in Ziff. 7 folgenden Text einzufügen:

„…
7. Bauliche Standards und ausgewogene regionale Verteilung von Wohnungen und Unterkünften sowie kostengünstige Wohnmöglichkeiten
ähnlich der im Jahr 1993 errichteten Holzhäuser an der Illoshöhe.“

Herr Cheeseman verweist darauf, dass bereits im Sommer 2011 seitens seiner Person durch einen entsprechenden Antrag
gefordert wurde, sich auf eine bevorstehende ansteigende Zuwanderung von Flüchtlingen nach Osnabrück vorzubereiten. Der
seinerzeitige Antrag war von der Mehrheit des Rates abgelehnt worden. Insofern begrüßt er die Antragstellung als verspäteten,
aber in die richtige Richtung zielenden Schritt. Er unterbreitet namens der Fraktion Die Linke den folgenden Änderungsantrag:

„Ziff. 5 soll wie folgt lauten:

Sprachkurse „Deutsch als Zweitsprache“: Hinzuziehung von Dolmetscher/innen für Angebote in der Heimatsprache. …

6.-12.

Weitere Konkretisierung der Anforderungen findet in der diesbezüglichen Sondersitzung des Beirates für Migration am
18.3.2013 statt.“

Herr Schwack stellt fest, dass die einzelnen Komponenten des Antrages in Einzelheiten
bereits im Sozialausschuss diskutiert worden seien. Die CDU-Fraktion werde diesen
zustimmen. Im Rahmen des Möglichen sei die Verwaltung bereits in der Vergangenheit
engagiert tätig gewesen und habe sich bemüht, bei der Unterbringung dezentrale Orte zu
finden. Er spricht sich dafür aus, in Ziff. 12 die vollständige Kostenübernahme durch das
Land Niedersachsen zu fordern.

Herr Meimberg macht deutlich, dass bei den Anforderungsprofilen an personelle Betreuung
in erster Linie auch von pädagogischer Kompetenz ausgegangen werde und daneben
qualifizierte Sprachvermittlung erforderlich sei.
Er spricht sich gegen die Annahme des FDP-Antrages zur Errichtung von
Unterbringungsmöglichkeiten in Leichtbauweise aus. Im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit
der erforderlichen Maßnahmen fordert auch er dezentrale Lösungen.

Frau Stadträtin Rzyski äußert sich erfreut über das parteiübergreifende Engagement, sich
mit der Situation von Flüchtlingen in der Stadt Osnabrück auseinanderzusetzen. Sie sieht
hierin ein positives Signal für die Bearbeitung der Problemstellung aus. Durch eine
Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes könne in
der Bevölkerung eine höhere Akzeptanz für die Problemlage hergestellt werden.
Gleichzeitig sei jedoch darauf hinzuweisen, dass für die Betreuung von Flüchtlingen
innerhalb der Verwaltung lediglich ein Mitarbeiter eingesetzt sei. Daneben sei in den beiden
bestehenden Flüchtlingsunterkünften jeweils ein Hausmeister eingesetzt, ferner sei für beide
weiteren Einrichtungen der Einsatz eines Hausmeisters geplant.
Für die Entwicklung des Konzeptes mit den von ihr sehr positiv bewerteten Eckpunkten
werde man sich an den Beispielen anderer Städte orientieren. Für die Entwicklung der
konzeptionellen Überlegungen werde es von großer Bedeutung sein, die Dauer der
Verfahren ebenso wie den Status der Flüchtlinge zu betrachten. Der Status der Flüchtlinge
sei von großer Bedeutung für die Förderung in Sprachkursen. Keine Förderung durch
Bundesmittel erfolge für Flüchtlinge, deren Status nicht anerkannt sei. Für die Betreuung der
Flüchtlinge sei der Einsatz von Personal erforderlich; hierfür sei eine Kooperation mit den
Flüchtlingsorganisationen gut vorstellbar.
Hervorzuheben sei, dass der Fachbereich Soziales nicht über das erforderliche
sozialpädagogische Personal verfüge. Sie sichert zu, dass die Verwaltung so schnell wie
möglich das geforderte Konzept vorlegen werde. Sie macht deutlich, dass derzeit nicht
einmal die Folgekosten für die Betreuung der Flüchtlinge, sondern lediglich deren
Unterbringungskosten vom Land übernommen werden.
Abschließend begrüßt sie nochmals die gemeinsame Initiative Osnabrücker Ratsmitglieder in
dieser Frage.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Ursprungsantrag der
Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen unter Einbeziehung des Änderungsantrages
der Fraktion Die Linke wie folgt herbei:

Abweichender Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,
unter Einbeziehung überregionaler Erfahrungen und Erkenntnisse (u.a. der Städte Münster,
Leipzig, Leverkusen und Köln) ein Konzept bzw. Leitlinien zur Unterbringung und Integration
von Flüchtlingen zu erarbeiten. Diese Ausarbeitungen sollen u.a. folgende Aspekte
umfassen:

1. Beschreibung der aktuellen Situation

2. Aufzeigen der rechtlichen Rahmenbedingungen und eigenen
Protokoll über die Sitzung des Rates der Stadt Osnabrück (19) am 05.03.2013 Seite: 21/60
Handlungsmöglichkeiten

3. Möglichkeiten von Eigeninitiativen bei der Beschaffung von Wohnraum

4. Fragen der schulischen und pädagogischen Versorgung von Kindern und
Jugendlichen

5. Sprachkurse zur Vermittlung von Grundkenntnissen zur Alltagsbewältigung
Sprachkurse „Deutsch als Zweitsprache“: Hinzuziehung von Dolmetscher/-
innen für Angebote in der Heimatsprache

6. Gesundheitsbetreuung (medizinisch bzw. psychologisch)

7. Bauliche Standards und ausgewogene regionale Verteilung von Wohnungen und
Unterkünften

8. Anforderungsprofile an die personelle Betreuung (sozialpädagogische Fachkräfte,
Hausmeister etc.)

9. Kooperation mit Dritten (z.B. Runde Tische, Beirat Migration, Initiativen,
Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Ehrenamtsagentur etc.)

10. Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und nachbarschaftlicher Kommunikation

11. Kostenaufstellungen

12. Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen

Weitere Konkretisierung der Anforderungen findet in der diesbezüglichen
Sondersitzung des Beirates für Migration am 18. März 2013 statt.

Abstimmungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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