B-Plan Nr. 38 – Eversburger Friedhof – 7. Änderung (beschleunigtes Verfahren) (Zählgemeinschaft der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

1. Auf den nicht mehr benötigten Erweiterungsflächen rund um den Eversburger Friedhof
soll ein neues Wohngebiet entstehen. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, attraktiven
Wohnraum in der Stadt für die städtischen Bewohner zu schaffen und zusätzliche
Wohnangebote für NeubürgerInnen zu machen. Der Standort inmitten von Eversburg
stärkt die nachhaltige Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und dient damit dem Erhalt
und der Sicherung der Versorgungsangebote im Stadtteil.

2. Die weitere Planung soll
– eine Mischnutzung unterschiedlicher Wohn- und Bauformen vorsehen und
insbesondere auch eine verdichtete und urbane Nutzung erlauben
(Geschosswohnungsbau, der sowohl Stadthäuser als auch Maisonetten ermöglicht).
– moderne, energetische Standards umsetzen (Passivhaus oder Plusenergiehäuser,
bzw. „Fast-Nullenergiehäuser“ gemäß novellierter EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden).
– attraktive Flächengestaltungen und -nutzungen vorsehen, die geeignet sind,
nachbarschaftliche Beziehungen und intergenerationale Verbindungen intensiv zu
unterstützen und autofreie Zonen vorzusehen.
– Kriterien für „altersgerechte Quartiere“ berücksichtigen.
– Dienstleistungen und nichtstörendes Gewerbe zulassen (Leben und Arbeiten an
einem Ort).
– Nahversorgungsoptionen prüfen.
– eine optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr, das Radverkehrsnetz und
Fußwegeverbindungen im Nahbereich ermöglichen.
Die Grundstücksvergabe erfolgt im Wesentlichen kleinteilig als einzelne Parzelle. Das
erfolgreiche Modell der Baugemeinschaften/Baugruppen (s. Tübingen, Berlin u.a.) wird
angewandt. Es ermöglicht kostengünstigeres, individuelleres und identitätsstiftenderes
Bauen. Kriterien für die Grundstücksvergabe sind zu entwickeln. Sozialbindungen für
Wohnungen sind vorzusehen.

3. Der Rat teilt die Absicht der Verwaltung
– bei der Planung insbesondere stadtgestalterische Belange zu berücksichtigen
– ökologisch und solarenergetisch günstige Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf
die Ziele der Masterplanregion „100% Klimaschutz zu nutzen
– mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes ein externes Büro zu
beauftragen.

4. Die Verwaltung soll prüfen, mit welchen konkreten Instrumenten (z. B.
Gestaltungswettbewerb) die Planung darüber hinaus qualitativ befördert und mit welchen
Maßnahmen (z.B. Verkaufsverträge, städtebauliche Verträge) die Umsetzung gesichert
werden kann.

Beratungsverlauf:

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Es wird Bezug genommen auf die schriftliche
Vorlage.

Beschluss:

1. Auf den nicht mehr benötigten Erweiterungsflächen rund um den Eversburger Friedhof
soll ein neues Wohngebiet entstehen. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, attraktiven
Wohnraum in der Stadt für die städtischen Bewohner zu schaffen und zusätzliche
Wohnangebote für NeubürgerInnen zu machen. Der Standort inmitten von Eversburg
stärkt die nachhaltige Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und dient damit dem Erhalt
und der Sicherung der Versorgungsangebote im Stadtteil.

2. Die weitere Planung soll
– eine Mischnutzung unterschiedlicher Wohn- und Bauformen vorsehen und
insbesondere auch eine verdichtete und urbane Nutzung erlauben
(Geschosswohnungsbau, der sowohl Stadthäuser als auch Maisonetten ermöglicht).
– moderne, energetische Standards umsetzen (Passivhaus oder Plusenergiehäuser,
bzw. „Fast-Nullenergiehäuser“ gemäß novellierter EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden).
– attraktive Flächengestaltungen und -nutzungen vorsehen, die geeignet sind,
nachbarschaftliche Beziehungen und intergenerationale Verbindungen intensiv zu
unterstützen und autofreie Zonen vorzusehen.
– Kriterien für „altersgerechte Quartiere“ berücksichtigen.
– Dienstleistungen und nichtstörendes Gewerbe zulassen (Leben und Arbeiten an
einem Ort).
– Nahversorgungsoptionen prüfen.
– eine optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr, das Radverkehrsnetz und
Fußwegeverbindungen im Nahbereich ermöglichen.
Die Grundstücksvergabe erfolgt im Wesentlichen kleinteilig als einzelne Parzelle. Das
erfolgreiche Modell der Baugemeinschaften/Baugruppen (s. Tübingen, Berlin u.a.) wird
angewandt. Es ermöglicht kostengünstigeres, individuelleres und identitätsstiftenderes
Bauen. Kriterien für die Grundstücksvergabe sind zu entwickeln. Sozialbindungen für
Wohnungen sind vorzusehen.

3. Der Rat teilt die Absicht der Verwaltung
– bei der Planung insbesondere stadtgestalterische Belange zu berücksichtigen
– ökologisch und solarenergetisch günstige Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf
die Ziele der Masterplanregion „100% Klimaschutz zu nutzen
– mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes ein externes Büro zu
beauftragen.

4. Die Verwaltung soll prüfen, mit welchen konkreten Instrumenten (z. B.
Gestaltungswettbewerb) die Planung darüber hinaus qualitativ befördert und mit welchen
Maßnahmen (z.B. Verkaufsverträge, städtebauliche Verträge) die Umsetzung gesichert
werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

Fragen zu diesem Antrag

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