Kaufkraftzufluss in Osnabrück durch ein Einkaufszentrum (SPD-Fraktion)

In seiner jüngsten Sitzung hat der Planungs- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde
Bissendorf einstimmig die Planungen der Stadt Osnabrück, am Neumarkt ein
Einkaufscenter, die Osnabrück Arcaden des Projektentwicklers mfi, mit 16.500 qm
Verkaufsfläche zu realisieren, abgelehnt (siehe auch beigefügten NOZ-Artikel vom 1. Juni
2013).

Nach Auffassung der Gemeinde Bissendorf würden die Auswirkungen des Osnabrücker
Einkaufszentrums auch in Bissendorf deutlich spürbar werden. Die Kaufkraft würde aus dem
Landkreis durch das Neumarkt-Center vermehrt nach Osnabrück fließen und damit
Bissendorf besonders treffen. Die Gemeinde Bissendorf leide ohnehin am Kaufkraftverlust
zugunsten des Oberzentrums Osnabrück, so dass sich diese Entwicklung mit dem
Einkaufszentrum noch verstärken werde.

Bürgermeister Guido Halfter mahnte in diesem Zusammenhang vor der Autobahn Neumarkt.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Verwaltung:

1. Teilt die Verwaltung die Auffassung der Gemeinde Bissendorf, dass die Kaufkraft aus
dem Landkreis durch das Neumarkt-Center vermehrt nach Osnabrück fließen und damit
Bissendorf besonders treffen werde und dass die Gemeinde Bissendorf ohnehin am
Kaufkraftverlust zugunsten des Oberzentrums Osnabrück leide und sich diese
Entwicklung durch das Einkaufszentrum am Neumarkt noch verstärken werde?

2. Falls die Verwaltung die Einschätzung der Gemeinde Bissendorf teilt: Hat sie diese den
Osnabrücker Einzelhändlern, insbesondere dem Handelsverband Osnabrück-Emsland
e.V. und der Initiative Lebendiges Osnabrück, mitgeteilt und, falls nicht, warum nicht?

3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung des Bürgermeisters der Gemeinde Bissendorf,
Guido Halfter, dass die Verkehrsführung am Neumarkt einer Autobahn gleiche und es
deshalb dringend zu einer Verkehrsreduzierung und Verringerung der Fahrspuren für den
motorisierten Individualverkehr am Neumarkt kommen müsse?

Die Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Verwaltung teilt die von der Gemeinde Bissendorf vorgetragene Argumentation nicht.
Die Gemeinde Bissendorf ist im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises
Osnabrück als Grundzentrum festgelegt. Ziel der Landesraumordnung Niedersachsen ist es
„in Grundzentren zentralörtliche Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen täglichen
Bedarf“ zu sichern und zu entwickeln. Der Versorgungsauftrag der Grundzentren ist damit
nach landesraumordungspolitischer Zielsetzung ausgerichtet auf die allgemeine tägliche
Grundversorgung.

Mittel- und Oberzentren sind in ihrer Ausstattung mit Versorgungsinfrastrukturen hingegen
auf die Deckung des gehobenen bzw. höheren, spezialisierten Bedarfs auszurichten. So ist
also grundsätzlich davon auszugehen, dass Mittel- und Oberzentren hier Kaufkraftzuflüsse
u.a. aus den Kommunen ihres Verflechtungsbereiches verzeichnen.

Einzelhandelsgroßprojekte wie das geplante EKZ mit zentrenrelevantem
Sortimentsschwerpunkt entsprechen grundsätzlich der zentralörtlichen Versorgungsaufgabe
eines Oberzentrums wie der Stadt Osnabrück mit ihrer zentralörtlichen Funktion eines
Oberzentrums (Wirkungs- und Verträglichkeitsuntersuchung für die Ansiedlung eines
Einkaufszentrums am Osnabrücker Neumarkt – Aktualisierung CIMA 2012/2013, Seite 81ff.).

Nach gutachterlicher Wirkungsprognose und Bewertung wird das geplante Einkaufszentrum
zwar weitere Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland in die Stadt Osnabrück bewirken – neue
Kaufkraft an die Osnabrücker Innenstadt binden – was zu einer Stärkung der regionalen
Strahlkraft des Oberzentrums Osnabrück führen wird. Aus der Wirkungs- und
Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA ist allerdings nicht erkennbar, dass die Gemeinde
Bissendorf durch Kaufkraftabflüsse besonders betroffen sein wird.

Der Gutachter erläutert, dass in den Ortszentren der ebenfalls untersuchten Grundzentren
Wallenhorst, Belm und auch Bissendorf keine relevanten Auswirkungen auf das
Einzelhandelsangebot oder eine Gefährdung der Nahversorgung zu erwarten sind. Das
geplante EKZ am Neumarkt tritt vor allem in Konkurrenz mit den verkehrsgünstig gelegenen,
regional bedeutsamen Fachmarktstandorten innerhalb dieser Gemeinden. Diese
Fachmarktstandorte binden heute zu einem nicht unerheblichen Teil Kaufkraft aus
Osnabrück und der Region, und sind in der CIMA-Untersuchung weitergehend betrachtet
worden. (ebenda Seite 51 ff.) Anders als die integrierten Versorgungsstandorte und
zentralen Orte genießen die Fachmarktagglomerationen nicht denselben baurechtlichen
Schutz. Kaufkraftumverteilungseffekte können hier eher hingenommen werden.

Bei Einhaltung der in der Wirkungs- und Verträglichkeitsuntersuchung empfohlenen
warengruppenspezifischen Verkaufsflächen und den weiteren Handlungsempfehlungen des
Gutachters schließt dieser es aus, dass es zu wesentlichen Beeinträchtigungen für die
Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und integrierter Versorgungsstandorte sowie der
verbrauchernahen Versorgung durch das Planvorhaben kommen wird. (Seite 82 f.)
Folgende Zahlen für die Gemeinde Bissendorf – Fachmarkagglomeration Eistruper Feldkönnen
hier aus der CIMA Untersuchung 2012/2103 genannt werden:

Die Verkaufsfläche betrug hier rd. 7.600 qm mit einem Umsatz von rd. 13,5 Mio. €.
Umverteilungsumsätze für Waren des periodischen Bedarfs wurden mit rd. 0,10 Mio € (rd.
1,6 %) ermittelt. Davon wurden die Umverteilungsumsätze für die Warengruppe Lebensmittel
und Reformwaren 0,6% (0,04 Mio. €) und für das Warensegment Gesundheit und
Körperpflege 10,7% (0,07 Mio €) berechnet. Im aperiodischen Bedarfsbereich liegen die
gutachterlich ermittelten Umverteilungsumsätze bei 4,9 % (0,14 Mio €). Grundsätzlich wird
laut Aussagen des Gutachters hierdurch nicht mit wesentlichen negativen Effekten
gerechnet, zumal die Fachmarktstandorte – wie oben erwähnt – baurechtlich über keinen
gesonderten Schutzstatus verfügen, da diese keine zentralen Versorgungsbereiche sind
(ebenda, S. 59, 115).

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf die Untersuchungsergebnisse der
CIMA, Lübeck von 2010 und 2012/2013 zur Wirkungs – und Verträglichkeit des geplanten
Einkaufszentrums am Osnabrücker Neumarkt hin. Beide Untersuchungen und deren
Ergebnisse wurden den Gremien der Stadt Osnabrück vom Gutachter vorgestellt und die
Abschlussberichte vorgelegt, die auch auf den Internetseiten der Stadt Osnabrück zum
Herunterladen zur Verfügung stehen.

Zu 2.:
Die vorliegenden o.g. Wirkungs- und Verträglichkeitsuntersuchungen der CIMA geben
keinen Anlass, die Einschätzung der Gemeinde Bissendorf zu teilen. Im Übrigen weist die
Verwaltung darauf hin, dass die Ergebnisse der o.g. Untersuchung mit den Auswirkungen
auf den Einzelhandel in Osnabrück und dem sich anschließenden Untersuchungsgebiet im
`Beirat Einkaufszentrum am Neumarkt´, in dem auch die in der Anfrage genannten Akteure
vertreten sind, im April 2013 ausführlich vorgestellt und diskutiert worden sind.

Die Gemeinde Bissendorf hat die vorgetragene Auffassung im Zuge der raumordnerischen
Beurteilung des Vorhabens bzw. des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 600 – Einkaufszentrum Neumarkt – vorgetragen. Die gesamten
Stellungnahmen werden zurzeit ausgewertet. Es ist vorgesehen, im Zuge des nächsten
Verfahrensschrittes zur Auslegung des Planes die Ratsgremien sowie den Beirat über die
Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zu informieren.

Zu 3.:
Die Einschätzung des Bürgermeisters der Gemeinde Bissendorf wird seitens der Verwaltung
nicht geteilt. So ist die Verkehrsführung am Neumarkt nicht mit einer Autobahn zu
vergleichen.

Die mit der Umgestaltung des Neumarktes vorgesehene Reduzierung der Fahrspuren dient
in erster Linie der Aufwertung des Neumarktes in Hinblick auf die Aufenthaltsqualität und die
städtebauliche Gestaltung. Durch die Reduzierung der Fahrspuren wird außerdem eine
verbesserte Führung für den Radverkehr möglich.

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