Die Verzahnung von Polizei und Feuerwehr in Gestalt der gemeinsamen Leitstelle hat sich
offensichtlich – sowohl konzeptionell wie in der praktischen Umsetzung – bewährt. Aufgrund
dieser Struktur hat sich der Arbeitsaufwand mit Blick auf die Qualität und Quantität der
Bewältigung der Einsätze, die keinen Aufschub dulden, erheblich gesteigert (ca. 200 Anrufe
pro Tag in der Leitstelle). Mitarbeiter der Osnabrücker Berufsfeuerwehr beklagen allerdings
die permanente Unterbesetzung der Leitstelle in ihrem Bereich. Sie sind zudem offensichtlich
dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Tätigkeit originär bei der BF zu leisten (sog. 84 %-16%-
Regelung), damit bislang gewährte Zulagen nicht gefährdet werden. Viele Betroffene sehen
aktuell aus diesen Gründen die akute Gefahr, dass Einsätze nicht sach- und fachgerecht
abgearbeitet werden können.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Kommt es in der gemeinsamen Leitstelle zu personellen Engpässen, die die Belange
anrufender BürgerInnen gefährden können?
2. Ist der Stundennachweis als Einsatzzeit bei der Berufsfeuerwehr zwingend erforderlich?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Verzahnung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in der gemeinsamen Leitstelle
hat sich bewährt. Der Arbeitsaufwand in Form von Notrufen, Anfragen, Telefonaten und
sonstigen Aktivitäten hat sich jedoch gegenüber den ursprünglichen Annahmen deutlich
erhöht. So werden z. B. heute durchschnittlich mehr als 350 Anrufe täglich getätigt und auch
das daraus resultierende Einsatzgeschehen, insbesondere im Bereich Rettungsdienst
(Krankentransport, Rettungswagen und Notarzt), ist gegenüber den ursprünglichen
Annahmen sehr deutlich angestiegen.
Es soll durch ein neues Gutachten für die Personalbemessung, welches von den
Krankenkassen refinanziert wird, der genaue Personalbedarf sowohl für die täglich zu
besetzenden Arbeitsplätze als auch insgesamt neu ermittelt werden.
Zu Frage 1:
Nein, der Vorstand der Leitstelle hat durch zusätzliche Personaleinstellungen mit befristeten
Arbeitsverträgen auf den akuten Personalbedarf reagiert. Die Belange anrufender
Bürgerinnen und Bürger sind daher nicht gefährdet.
Zu Frage 2:
Ja, es sind gesetzliche Vorgaben (z. B. Brandschutzgesetz bzw. Nds. Beamtengesetz), um
den Status eines Einsatzdienstbeamten, für die von der Berufsfeuerwehr zur
Regionalleitstelle abgeordneten Beamten, zu behalten. Auch aus Sicht des Vorstandes der
Leitstelle ist es notwendig, regelmäßig Einsatzdienst zu machen, um die für den
Leitstellenbetrieb notwendige Einsatzpraxis aufzufrischen und zu aktualisieren.
Fragen zu dieser Anfrage
Bei Fragen und Anregungen zu dieser Anfrage können Sie hier mit uns in Kontakt treten.
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