Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für die Bestattung sogenannter „Sternenkinder“ in Osnabrück in den zuständigen Gremien vorzustellen und das Angebot in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Seit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes besteht die Möglichkeit, ein totgeborenes Kind unter 500 Gramm – sogenannte „Sternenkinder“ – als Person anerkennen zu lassen, ihm einen Namen zu geben und es bestatten zu können. Auch in Osnabrück gibt es mittlerweile die Bestattungsmöglichkeit für „Sternenkinder“. Für Eltern, deren Ungeborenes im Mutterleib gestorben ist, ist dies eine Einrichtung für den Prozess des Trauerns. Sie können ihrem Totgeborenen einen Namen geben und es würdevoll in einem Sternenkindergrab orts- und zeitnah beisetzen. Dieses Angebot sollte in den zuständigen Gremien vorgestellt und in geeigneter Form öffentlich bekannt gemacht werden.
Beratungsverlauf:
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Herr Ratsvorsitzender Thöle stellt fest, dass man in der vorhergehenden Sitzung des Verwaltungsausschusses überein gekommen sei, den Antrag ohne weitere Aussprache in den Betriebsausschuss des Osnabrücker ServiceBetriebes zu verweisen, da ich der Sache großes Einvernehmen bestehe.
Abweichender Beschluss:
Der folgende Ursprungsantrag der Gruppe UWG/Piraten wird zur Beratung in den Betriebsausschuss des Osnabrücker ServiceBetriebes verwiesen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für die Bestattung sogenannter „Sternenkinder“ in Osnabrück in den zuständigen Gremien vorzustellen und das Angebot in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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