Gründung einer weiteren Gesamtschule in Osnabrück

Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Den konkreten Bedarf für eine weitere Gesamtschule in der Stadt zu ermitteln und dabei auch das Interesse im Umland und die Entwicklung der Schülerzahlen zu berücksichtigen.
2. Kriterien zur sachgerechten Standortauswahl zu erarbeiten und im Fachausschuss vorzustellen.
3. Darauf aufbauend einen Verfahrensvorschlag zur Standortauswahl vorzulegen.
4. Rat und Verwaltung werden bei den anstehenden Entscheidungen das zu ermittelnde Interesse der Erziehungsberechtigten berücksichtigen (vgl. auch § 106 (5) Nr. 2 NSchG).


Sachverhalt

Begründung erfolgt mündlich

Beratungsverlauf

Herr Dr. Martin begründet den Antrag namens der SPD-Fraktion. Er verweist darauf, dass sich die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, UWG und Piraten sowie die Linke in ihren Wahlprogrammen für den Ausbau des Gesamtschulangebotes ausgesprochen haben. Beabsichtigt sei es, ein Schulangebot aufzubauen, das der Nachfrage in Osnabrück entspreche. Seit Jahren sei die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen in Osnabrück höher als das Angebot. Es solle ein Schulangebot geschaffen werden, in dem Kinder soweit wie möglich individuell gefördert werden können. Der vorliegende Antrag beinhalte Arbeitsaufträge an die Verwaltung. Hierdurch werde ein sachorientierter Prozess angestoßen. Er stellt fest, dass es selbstverständlich sei, dass die weiteren Aufträge sich nach der Bedarfsermittlung – wie in Punkt 1 beauftragt – ergeben. Zu dem schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Gruppe UWG/Piraten (VO/2014/3798-01/siehe Anlage) stellt er fest, dass die Ergänzung in Absatz 1 gern übernommen werde; der Inhalt des Absatzes 5 werde jedoch abgelehnt, da die Landesschulbehörde nicht der richtige Adressat für das Anliegen sei.

Herr Dr. E. h. Brickwedde äußert sich namens der CDU-Fraktion erstaunt darüber, dass durch den Punkt 1 des Antrages der Zählgemeinschaft und der Fraktion Die Linke der Bedarf für eine weitere Gesamtschule ermittelt werden solle und durch den Punkt 2 des Antrages bereits eine Standortauswahl in Auftrag gegeben werde. Er schlägt vor, an denkooperativen und integrativen Gesamtschulen in Osnabrück nur Kinder aus der Stadt aufzunehmen – hierdurch würde ein großes Reservoir an weiteren Schulplätzen, die derzeit von Landkreiskindern besetzt werden, eröffnet. Er erläutert, dass die Gesamtschule Schinkel zu 75 % von Kindern aus der Stadt Osnabrück besucht werde. Bei der IGS betrage der Anteil von Stadtkindern 80 %. Bei der Betrachtung der Zahl der Gymnasiasten an der Gesamtschule Schinkel sinke die Zahl von Stadtkindern sogar auf 64 %. Das entspreche der Quote von Stadt- und Landkreiskindern am Ratsgymnasium, wo mit dieser Begründung ein Neubau abgelehnt werde. Er verweist auf zahlreiche Investitionsprojekte, die die Stadt Osnabrück in den kommenden Jahren zu bewältigen habe; hierzu gehöre u. a.  eine notwendige Kapitalaufstockung für das Klinikum, eine erforderliche Kapitalverstärkung für den FMO, erforderliche Investitionen in die berufsbildenden Schulen, erforderliche Investitionen in die Teutoburger- und die Overbergschule sowie die Stauffenbergschule und in die Bertha-von-Suttner-Schule; ferner seien die Sanierungskosten für das Stadthaus 1 zu bewältigen; derzeit sei noch unklar, wie die Finanzierung des Rinke-Gutachtens zu bewältigen sei. Er verweist auf erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Städtischen Bühnen und der OsnabrückHalle in Millionenhöhe, ferner seien weitere Finanzmittel für den Umbau der Kindertagesstätten erforderlich, der Neumarkt müsse umgebaut werden, die Römereschstraße müsse saniert werden. In Anbetracht dieser Vielzahl von Millionenprojekten stelle sich die Frage, woher das Geld für ein neues großes Schulprojekt kommen solle. Die entsprechende Forderung bezeichnet er als unverantwortlich.

Frau Strangmann äußert sich namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überzeugt, dass es in Osnabrück einen weiteren Bedarf an Schulen gebe, in denen Kinder länger gemeinsam lernen. Dies sei das tiefere Anliegen der Antragstellung. Sie verweist Herrn Dr. Brickwedde in seiner Argumentation darauf, dass er die Belegung durch Landkreiskinder ausschließlich für die gymnasialen Zweige betrachtet habe. Es gebe wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass die frühzeitige Aufteilung auf Schulzweige der Umsetzung des Anspruches auf Chancengleichheit zuwiderlaufe. Gewünscht werde mehr individuelle Förderung für Jugendliche. Hierbei sei Chancengleichheit nicht mit Ergebnisgleichheit gleichzusetzen. Wünschenswert wäre eine Gesamtschule mit konsequentem inklusivem Angebot. Sie verweist darauf, dass auch der Landkreis Osnabrück mit der Neugründung der IGS Melle und dem Beschluss zu zwei weiteren Neugründungen im Landkreisgebiet einen positiven Weg eingeschlagen habe. Sie erläutert, dass die Kommunen Georgsmarienhütte und Dissen sich selbst für die Einrichtung entsprechender Schulstandorte anbieten. Die Schulform der IGS werde inzwischen auch von Entscheidungsträgern in anderen Kommunen als optimale Schulform akzeptiert. In Osnabrück müssen seit Jahren Elternwünsche nach Gesamtschulplätzen abgelehnt werden. Die aktuellen Zahlen der Elternwünsche für den Besuch weiterführender Schulen in Klasse 5 aus dem Schuljahr 2014/2015 belegen das ungebrochene Interesse an der Schulform der IGS. Die Antragsteller verweisen besonders auf die hohe Zahl von Schülern, die von einer gymnasialen- oder Realschuleform „abgeschult“ werden müssen. In Osnabrück müssten so viele Schüler einen entsprechenden Schulformwechsel nach unten vornehmen, dass neue Haupt- und Realschulklassen eröffnet werden müssen. Demgegenüber verbleiben an einer IGS die Schüler in ihrem Klassenverband. Sie verweist auf die Aussage der Grünen in ihrem Kommunalwahlprogramm 2011. Sie stellt zu der erfolgten Presseberichterstattung in der angesprochenen Frage richtig, dass bei der in Auftrag gegebenen Bedarfsermittlung das Interesse im Umland nicht an der Inanspruchnahme Osnabrücker Angebote, sondern für die Herstellung eigener Angebote hinterfragt werden solle.

Frau Stadträtin Rzyski merkt zu dem schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion (VO/2014/3885) an, dass dort die Kosten für die Errichtung der IGS in Eversburg mit 15 Millionen Euro beziffert werden; dies sei bereits ebenfalls in der vorhergehenden Debatte der Fall gewesen. Dabei sei darauf hinzuweisen, dass die entsprechende Summe für die Standorte Eversburg und Käthe-Kollwitz bereits für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen etatisiert war. Die für den Standort Eversburg bereitstehenden 7 Millionen und die für den Standort Käthe-Kollwitz bereitstehenden 8 Millionen seien zusammengefasst worden und hiermit sei von Anfang an eine Deckelung auf den Betrag von 15 Millionen für den Standort IGS Eversburg vorgegeben gewesen. Durch die Errichtung der IGS in Eversburg seien keinem anderen Standort Finanzmittel entzogen worden.

Frau Sliwka begründet den Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Sie hebt die Bedeutung der vielfältigen Schullandschaft in Osnabrück positiv hervor. Keine der vorhandenen Schulformen dürfe bevorzugt werden – insbesondere dürfen die vorhandenen Schulformen nicht vernachlässigt werden. Sie verweist auf die Erfordernisse für die Umsetzung der Inklusion und Anforderungen im Zusammenhang mit baulichenNotwendigkeiten. Insbesondere der Abbau vorhandener Containerklassen sei dringend erforderlich. Sie verweist auf die Vielzahl anstehender Investitionsmaßnahmen – wie zuvor von Herrn Dr. E. h. Brickwedde ausgeführt. Für die Einrichtung einer neuen Gesamtschule wäre sehr viel Geld erforderlich. Die erforderlichen Mittel stehen der Stadt Osnabrück in einem überschaubaren Zeitraum nicht zur Verfügung. Sie kritisiert, dass durch den Antrag der Zählgemeinschaft die Schullandschaft verunsichert werde und Erwartungen bei Eltern geweckt werden. Sie bittet daher um Zustimmung zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion gemäß Anlage (VO/2014/3885).

Herr Lanver weist die Ausführungen von Herrn Dr. Martin und Frau Strangmann bezüglich der Vorzüge der Schulformen der Gesamtschule und der IGS mit dem Hinweis auf Erkenntnisse des Pädagogen John Hattie zurück, wonach die Wirkungsfaktoren auf Schülerleistungen in erster Linie durch die Qualität des Unterrichts und somit auf das Vermögen des einzelnen Pädagogen bestimmt werden. Alle anderen Einflussfaktoren wie materielle Umstände, Schulformen und andere seien demgegenüber als nachrangig zu betrachten. Er beschreibt im Weiteren einzelne Indikatoren, die von Bedeutung für den Lernerfolg seien, wie altersgerechter Unterricht, die Klarheit der Lehrpläne, fordernde Lernziele. Diese strukturellen Vorgaben seien keinesfalls ausschließlich in der IGS zu verwirklichen.

Herr Dr. E. h. Brickwedde weist einen abqualifizierenden Zwischenruf von Herrn Meimberg bezüglich der Arbeit von Pädagogen im Zusammenhang mit der Wortmeldung von Herrn Lanver zurück und fordert eine entsprechende Erklärung.

Herr Meimberg verweist aufgrund der Nachfrage von Herrn Dr. E. h. Brickwedde auf persönliche Erfahrungen mit Gymnasiallehrern, die nach deren eigenem Bekunden in erster Linie Fachwissen vermitteln. Er bittet, bestehende Unterschiede bei den Studienverläufen von Haupt- und Realschullehrern im Vergleich zu Gymnasiallehrern zu beachten.

Frau Thiel bittet darum, das Engagement vieler Lehrkräfte nicht abzuwerten. Zu der Debatte um eine weitere IGS verweist sie darauf, dass 28 Hauptschüler und 26 Realschüler in Eversburg abgelehnt worden seien; demgegenüber habe es keine Ablehnung an Gymnasiasten gegeben. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass an der Gesamtschule Schinkel insgesamt 83 Haupt- und Realschüler nicht aufgenommen werden konnten. Sie bittet ferner darum, es zu akzeptieren, dass es nicht allen Schülern möglich sei, das Abitur zu erreichen. Sie bittet darum, die bereits angekündigten Gespräche in den kommenden Wochen abzuwarten und sich zunächst für die Verbesserung der Situation von Haupt- und Realschülern einzusetzen. Insbesondere gehe es vorrangig darum, die erforderlichen Renovierungsmaßnahmen durchzuführen.

Herr Klein nimmt ebenfalls Bezug auf das Kommunalwahlprogramm der Grünen und macht deutlich, dass die bisherige sehr erfolgreiche Arbeit der IGS Eversburg und die derzeit bestehende Nachfrage dafür spreche, dass Kindern in einer weiteren integrierten Schulform ohne Schulwechsel und ohne ideologische Scheuklappen bessere Chancen eröffnet werden sollten. Er prognostiziert weiter steigende Nachfrage nach Plätzen an der IGS und konzediert, dass für die Einrichtung einer neuen IGS zusätzliche Kosten erforderlich sein werden; ein Neubau werde hierfür allerdings nicht benötigt. Die von den Rednern der CDU-Fraktion vorgetragenen Argumente weist er zurück. Er spricht sich für die Aushandlung eines fairen Gastschulvertrages mit dem Landkreis aus. Sofern dies gelänge, seien Kinder aus den Umlandgemeinden nach wie vor in Osnabrücker Schulen willkommen.

Herr ter Veer nimmt Bezug auf den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Gruppe UWG/Piraten (VO/2014/3798-01/siehe Anlage). Er verweist auf die bereits umfangreich ausgetauschten Argumente. Die Mitglieder seiner Fraktion seien aufgrund der bisherigen Erfahrungen überzeugt von den Konzepten der Gesamtschule Schinkel und der IGS Eversburg. Diese Überzeugung liege der Antragstellung zugrunde. Er konzediert, dass der Absatz 5 des Änderungsantrages verzichtbar sei.

Herr Cheeseman fordert namens der Fraktion Die Linke, für die Situation des Ratsgymnasiums nicht die Einrichtung der IGS-Eversburg heranzuziehen. Er stellt kritisch fest, dass es bislang keine Gesamtschule östlich des Stadtgebietes von Osnabrück gab. Er prüft die im Landkreis hierzu zwischenzeitlich hergestellte Beschlusslage, wonach der Bedarf auch auf Landkreisebene für die Einrichtung zweier integrierter Gesamtschulen überprüft werde. Er verweist auf die Forderung vieler Eltern nach einer Bedarfserhebung für eine weitere IGS in Osnabrück und auf vielfältige Vorteile, die die Einrichtung einer neuen IGS mit sich bringen würde. Er stellt zu den Ausführungen von Herrn Lanver fest, dass die von ihm zitierten Erkenntnisse aus Neuseeland stammten, wo Gesamtschulen flächendeckend obligatorisch seien. Abschließend konzediert er, dass der vorliegende Antrag der Zählgemeinschaft und der Fraktion Die Linke insofern unglücklich formuliert sei, als zunächst der Bedarf zu ermitteln sei und die weiteren Maßnahmen danach einzuleiten wären.

Herr Hagedorn widerspricht ebenfalls den von Herrn Lanver zitierten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Abhängigkeiten bezüglich des Lernerfolges von Schülern. Er stellt fest, dass in dem Wissen um das hervorragende Gymnasialangebot in der Stadt Osnabrück der Bedarf für die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule geprüft werden solle. Er legt dar, dass der Antrag so zu verstehen sei, dass zunächst die Bedarfsermittlung erfolgen solle und anschließend die weiteren Schritte daraus folgen würden.

Herr Oberbürgermeister Griesert erläutert, dass er dem Antrag der Zählgemeinschaft und der Fraktion Die Linke zustimmen würde, sofern der Inhalt so formuliert würde, dass entsprechend der Ausführungen von Herrn Hagedorn vorgegangen werde.

Zunächst führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion wie folgt herbei:

Abweichender Beschluss

Die Entscheidung über die Gründung einer weiteren Gesamtschule in Osnabrück wird zurückgestellt. Es ergeht ein Prüfauftrag an die Verwaltung, in dem dargestellt werden soll,

1. welche Auswirkungen die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren auf die Osnabrücker Schullandschaft hat,
2. welche Auswirkungen die Schulentwicklungsplanung des Landkreises auf die städtische Schulstruktur hat,
3. welche Auswirkungen eine weitere Gesamtschule auf die vorhandene Schullandschaft hat,
4. wie die zum Schuljahr 2010/2011 gegründete IGS angenommen wird und im Hinblick auf die einzelnen Schulempfehlungen ausgelastet ist,
5. welche vorhandenen Standorte für eine Gesamtschule aufgegeben werden müssten
6. welche Kosten für eine weitere Gesamtschule entstehen würden,
7. welche geplanten Maßnahmen an anderen Schulen dann evtl. aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht mehr durchgeführt werden können bzw. verschoben werden müssten.

Abstimmungsergebnis

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion bei Enthaltung des Ratsmitgliedes ter Veer abgelehnt.

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Antrag der Fraktion von SPD/Bündnis 90/Die Grünen/Die Linke herbei, wobei in Punkt 1 die Fassung des Änderungsantrages der Gruppe UWG/Piraten eingefügt wird:

Abweichender Beschluss

über den mdl. modifizierten Antrag der Zählgemienschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung des Änderungsantrages der Gruppe UWG/Piraten gem. VO 2014/3798-01:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Den konkreten Bedarf für eine weitere Gesamtschule in der Stadt zu ermitteln und dabei auch das Interesse im Umland, und die Entwicklung der Schülerzahlen und die zu erwartenden Kosten zu berücksichtigen.

Auf der Grundlage der Bedarfsermittlung sind dann ggf.:

2. Kriterien zur sachgerechten Standortauswahl zu erarbeiten und im Fachausschuss vorzustellen.
3. Darauf aufbauend einen Verfahrensvorschlag zur Standortauswahl vorzulegen.
4. Rat und Verwaltung werden bei den anstehenden Entscheidungen das zu ermittelnde Interesse der Erziehungsberechtigten berücksichtigen (vgl. auch § 106 (5) Nr. 2 NSchG).
5. Eine Anfrage an die Landesschulbehörde zu stellen, in welchem Zeitraum die personelle Ausstattung einer Gesamtschule mit ihren besonderen Herausforderungen gewährleistet werden kann.

Abstimmunsgergebnis

Der Abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion angenommen.

Fragen zu diesem Antrag

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