Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – Umsetzung von Sozial- und Umweltstandards sowie der ILO-Kernelemente (Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen)

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept bzw. einen Kriterienkatalog zu entwickeln, welches/welcher die zusätzlichen qualitativen Vorgaben des neuen Landesvergabegesetzes hinsichtlich der Umwelt- und Sozialstandards (§§ 10, 11, 12 NTVergG) sowie der ILO-Kernarbeitsnormen berücksichtigt (§ 13 NTVergG).
Die Verwaltung soll mit diesem Konzept aufzeigen, in welchen Fällen die erhöhten Vergabeanforderungen zukünftig von ihr angewendet oder für welche Fälle diese Anforderungen nicht angewendet werden. Das zu erstellende Konzept ist mit den Geschäftsführungen der städtischen Tochtergesellschaften abzustimmen und durch Ratsbeschluss ist sicher zu stellen, dass dieses auch bei Vergaben der städtischen Tochtergesellschaften zur Anwendung kommt.

Darüber hinaus ist bei folgenden Punkten, wie in den §§ 14 und 15 des NTVergG vorgegeben, die zukünftige Umgehensweise der Verwaltung darzustellen:

– die Kontrolle darüber, ob die beauftragten Unternehmen und die jeweiligen Nachunternehmen die Mindestentgelte- und Tariflohnvorgaben sowie die weiteren vergaberechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden,
– die vertragliche Vereinbarung zur Kontrolle der Rechte des öffentlichen Auftraggebers,
– die Meldung evtl. Verstöße gegen die Mindestentgelteregelungen an die zuständigen Stellen (FD Ordnung und Gewerbe – Schwarzarbeiterkontrolle und Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück),
– die Anwendung von Sanktionen bei Verstößen gegen Mindestentgelteregelungen (Vereinbarung von Vertragsstrafen und des Rechtes zur fristlosen Kündigung, Ausschluss von den Vergaben des öffentlichen Auftraggebers).

Die Ergebnisse sind den zuständigen Ausschüssen und dem Rat vorzulegen.

Beratungsverlauf:

Herr Bajus begründet den Antrag namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Hinweis auf die Reformierung des Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetzes zum 01.01.2014, wonach ganz bestimmte Tarifbedingungen einzuhalten seien und noch einmal Klarheit über die Frage hergestellt werde, dass Sozial- und Umweltstandards berücksichtigt werden können. Durch den Antrag solle die Umsetzung auf kommunaler Ebene auf den Weg gebracht und beschleunigt werden, was seines Wissens in Osnabrück als erster niedersächsischer Kommune in dieser Form geschehe. Er verweist in diesem Zusammenhang auf mehrere Ratsanträge, die bereits ebenfalls die Zielrichtung hatten, die umweltfreundliche Beschaffung und die Einhaltung von Sozialstandards festzuschreiben. Hierfür habe bisher eine Systematik und auch der erforderliche Rechtsrahmen gefehlt. Zu dem schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion (VO/2014/3887/siehe Anlage) signalisiert er Ablehnung und stellt fest, dass Kostenargumente in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert werden können. Er verweist darauf, dass das Bistum Osnabrück bei der Einhaltung sozialer und ökologischer Standards für Vergaben bereits erhebliche Anstrengungen unternehme. In Anbetracht des Auftragsvolumens, das durch öffentliche Auftraggeber bewirtschaftet werde, komme hierbei öffentlichen Einkäufern eine besondere Verantwortung zu. Er verweist auf die Servicestelle des Landes Niedersachsen, die kommunalen Beschaffungsstellen zur Information zur Verfügung stehe. Er hebt hervor, dass ein entsprechendes Umdenken in einem schrittweisen Prozess vor sich gehen müsse. Er merkt an, dass es im Klammerhinweis im ersten Absatz korrekt heißen müsse: §§ 10, 11, 12 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG.

Herr Jasper spricht sich namens der der CDU-Fraktion für die Annahme des Ursprungsantrages der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen aus. Er verweist darauf, dass es zu den ILO-Normen noch eine ergänzende Rechtsverordnung geben solle und ruft dazu auf, auch die Kostenseite zu beleuchten. Insgesamt werde von der CDU-Fraktion für die Zielrichtung des Antrages unterstützt.

Herr Dr. Thiele unterbreitet namens der FDP-Fraktion den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag gemäß VO/2014/3887, wonach die Verwaltung gebeten werden soll, die Auswirkungen des neuen Landesvergabegesetzes für die Stadt Osnabrück dazustellen. Dies beinhalte auch Veränderungen finanzieller und organisatorischer/personeller Art. Er verweist zur Begründung u.a. auf das Konnexitätsprinzip. Er befürchtet bei Umsetzung des Antrages der Zählgemeinschaft einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Er verwahrt sich gegen Einzelheiten des Vortrages von Herrn Bajus. Er macht abschließend deutlich, dass er den Antrag der Zählgemeinschaft ebenfalls lediglich als Prüfauftrag verstehe, dessen Ergebnisse anschließend ausführlich diskutiert werden müssen. Herr Thöle berichtet aus der Sitzung des Vergabebeirates am gleichen Tag, in der ein Vertreter der Zollbehörde ausführlich zum Problem der Eindämmung der Schwarzarbeit Stellung genommen habe. Hierbei sei auch zur Sprache gekommen, dass in der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Stadt künftig die städtischen Behörden als Auftraggeber für die Einhaltung bestimmter Vorschriften zuständig sei. Hierzu sei von Herrn Fillep angemerkt worden, dass hierfür kein zusätzliches Personal benötigt werde. Diese Aussage von Herrn Fillep habe die CDU-Fraktion bewogen, dem Antrag zuzustimmen. Bezüglich der Zuständigkeiten und Abgrenzungen gebe es Regelungsbedarf.

Herr Hus weist die abwehrende Argumentation von Herrn Dr. Thiele und seine Überbetonung bürokratischer Hürden zurück. Er hebt ebenfalls die besondere Verantwortung einerseits der Stadt Osnabrück, wie auch insgesamt der öffentlichen Hand als Auftraggeber, hervor. Er weist darauf hin, dass Ansprechpartner für die Stadt Osnabrück häufig mittelständische, regionale Unternehmer seien. Er verweist auf öffentliche Berichte über zahlreiche Umgehungen der bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften. In diesem Zusammenhang seien insbesondere Missstände bezüglich des Abschlusses von Werkverträgen zu kritisieren. Es sei dringend erforderlich, der derzeitigen Fehlentwicklung politisch einen Riegel vorzuschieben.

Herr Ratsvorsitzender Thöle schlägt vor, beide Anträge in der Abstimmung zusammenzufassen.

Abweichender Beschluss:

a) Ursprungsantrag der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept bzw. einen Kriterienkatalog zu entwickeln, welches/welcher die zusätzlichen qualitativen Vorgaben des neuen Landesvergabegesetzes hinsichtlich der Umwelt- und Sozialstandards (§§ 10, 11, 12 NTVergG) sowie der ILO-Kernarbeitsnormen berücksichtigt (§ 13 NTVergG).

Die Verwaltung soll mit diesem Konzept aufzeigen, in welchen Fällen die erhöhten Vergabeanforderungen zukünftig von ihr angewendet oder für welche Fälle diese Anforderungen nicht angewendet werden. Das zu erstellende Konzept ist mit den Geschäftsführungen der städtischen Tochtergesellschaften abzustimmen und durch Ratsbeschluss ist sicher zu stellen, dass dieses auch bei Vergaben der städtischen Tochtergesellschaften zur Anwendung kommt.

Darüber hinaus ist bei folgenden Punkten, wie in den §§ 14 und 15 des NTVergG vorgegeben, die zukünftige Umgehensweise der Verwaltung darzustellen:

– die Kontrolle darüber, ob die beauftragten Unternehmen und die jeweiligen Nachunternehmen die Mindestentgelte- und Tariflohnvorgaben sowie die weiteren vergaberechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden,
– die vertragliche Vereinbarung zur Kontrolle der Rechte des öffentlichen Auftraggebers,
– die Meldung evtl. Verstöße gegen die Mindestentgelteregelungen an die zuständigen Stellen (FD Ordnung und Gewerbe – Schwarzarbeiterkontrolle und Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück),
– die Anwendung von Sanktionen bei Verstößen gegen Mindestentgelteregelungen (Vereinbarung von Vertragsstrafen und des Rechtes zur fristlosen Kündigung, Ausschluss von den Vergaben des öffentlichen Auftraggebers).

Die Ergebnisse sind den zuständigen Ausschüssen und dem Rat vorzulegen.

b) Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

Die Verwaltung wird gebeten, die Auswirkungen des neuen Landesvergabegesetzes für die Stadt Osnabrück darzustellen. Das beinhaltet auch Veränderungen finanzieller und organisatorischer/personeller Art.

Abstimmungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

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