Zuschüsse für von Vereinen zu pflegende Sportanlagen

Sachverhalt:

Neun Osnabrücker Sportvereine haben mit der Stadt Osnabrück Betriebsführungsverträge über zu pflegende Sportanlagen abgeschlossen. Hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht ergeben sich für die Vereine Probleme mit dem zuständigen Finanzamt.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1.    Wie wird die aktuelle rechtliche Situation der Osnabrücker Vereine hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht beurteilt?

2.    Welche konkreten Vertragsanpassungen sind ggf. notwendig, um den Vereinen zukünftig Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit zu geben?

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