Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert:
1. als Schritt zur möglichen Begrenzung von Mietpreissteigerungen in der Stadt
Osnabrück unter Bezugnahme auf den bereits bestehenden Mietpreisspiegel für die Stadt Osnabrück geeignete Instrumente zu entwickeln, die es ermöglichen zu
beurteilen, ob in bestimmten Stadtteilen die Einführung einer Mietpreisbremse
sinnvoll ist;
2. sich im Bedarfsfall beim zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung für eine Ermöglichung der durch den Bundestag beschlossenen
Begrenzung von Mietpreissteigerungen durch das Land Niedersachsen einzusetzen und entsprechende Meldungen an das Land vorzubereiten.
Sachverhalt:
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse
verabschiedet. Es tritt voraussichtlich im Juni 2015 in Kraft. Anwendung findet die
Maßnahme nur, wenn die Landesebene davon Gebrauch machen will und entsprechende Gebietsfestlegungen vornimmt.
Zwei Faktoren sind für die Einführung der Mietpreisbremse Voraussetzung. Einerseits ein angespannter Wohnungsmarkt und anderseits die gerichtsfeste Definition einer ortsüblichen Vergleichsmiete.
gez. Michael Hagedorn
gez. Frank Henning
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