Medizinische Versorgung für Flüchtlinge

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück begrüßt die Bundes- und Landesinitiativen zur
flächendeckenden Einführung von Gesundheitskarten (eCards) nach dem so genannten Bremer Modell. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung der eCard in der Stadt Osnabrück jetzt schon bestehen.

Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Die Stadtmarke Friedensstadt wird aufgrund aktueller Aktivitäten erkennbar stärker wahrgenommen. (Ziel 2013-2015)

Sachverhalt:

Mit den Asylgesetzesänderungen haben sich die Voraussetzungen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen verändert. Nach einer bestimmten Zeit besteht die Möglichkeit für Asylbewerber_innen bzw. geduldete Flüchtlinge eine Gesundheitskarte zu erhalten.
Sowohl eine Gesundheitskarte als auch die finanziellen Hilfen können den Flüchtlingen ganz praktisch vor Ort helfen. Bisher müssen sich Flüchtlinge an die Stadt wenden, um dort einen sog. „Krankenschein“ zu erhalten. Erst dann können sie einen Arzt aufsuchen. Dies belastet auch die Stadt mit bürokratischem Aufwand.
Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg geben eine Krankenkassenkarte für alle
Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz aus und haben  entsprechende Verträge mit Krankenkassen geschlossen. Beim Land Niedersachsen werden vergleichbare Überlegungen angestellt. Auch kreisfreie Städte wie Bonn und Rostock haben Beschlüsse gefasst. Dort erhalten Asylbewerber_innen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Krankenkarten und können sich direkt an einen Arzt wenden. In Köln steht ein solcher Beschluss kurz bevor. Auch in anderen Städten wie Nürnberg und Erlangen gibt es entsprechende Bestrebungen.
Neben dem deutlich geringeren bürokratischen Aufwand trägt eine solche Lösung auch zu einer höheren Wertschätzung der Flüchtlinge bei, da diese vor einem Arztbesuch nicht um die Genehmigung „bitten“ müssen.

gez. Michael Hagedorn

gez. Frank Henning

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