Rot-Grün: Gesundheitskarte entlastet Kommunen

Bund und Land sind gefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen“, so die sozialpolitischen Sprecherinnen, Anke Jacobsen (GRÜNE), und Christel Wachtel (SPD).
Mit den Asylgesetzänderungen haben sich die Voraussetzungen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen verändert. Nach einer bestimmten Zeit besteht die Möglichkeit für Asylbewerber bzw. geduldete Flüchtlinge eine Gesundheitskarte zu erhalten. Sowohl eine Gesundheitskarte als auch die finanziellen Hilfen können den Flüchtlingen ganz praktisch vor Ort helfen. „Bisher müssen sich Flüchtlinge an die Stadt wenden, um dort einen sog. „Krankenschein“ zu erhalten. Erst dann können sie einen Arzt aufsuchen.
Dies belastet auch die Stadt mit bürokratischem Aufwand“, betont Christel Wachtel. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg geben hingegen schon seit Längerem eine Krankenkassenkarte für alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus und haben entsprechende Verträge mit Krankenkassen geschlossen. Auch beim Land Niedersachsen werden vergleichbare Überlegungen angestellt. Neben dem deutlich geringeren bürokratischen Aufwand trägt eine solche Lösung auch zu einer besseren medizinischen Versorgung der Flüchtlinge bei, da diese vor einem Arztbesuch nicht um die Genehmigung „bitten“ müssen.
Strittig sei die Kostenträgerschaft. „Es kann aber nicht länger angehen, dass Bund und Länder reflexartig aufeinander verweisen, wenn es um die Kosten einer menschenwürdigen Behandlung der Zufluchtsuchenden geht und die Kommunen derweil im Regen stehen gelassen werden“, so Anke Jacobsen abschließend.