Einführung von Fiskaltaxametern ab dem 01.01.2017 auch in Mietwagenunternehmen (wie z.B. Mini Car, City Car etc.) – Prüfauftrag
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Betriebserlaubnis nach dem 01.01.2017 an sogenannte Mietwagenunternehmen in Osnabrück (City Car, Mini Car etc.) von dem Einbau bzw. der Nutzung eines Fiskaltaxameters abhängig gemacht werden kann.
Sachverhalt:
Das System des Fiskaltaxameters erzeugt eine digitale Signatur, die jede Abrechnung kennzeichnet und nummeriert und so eine Prüfung durch das Finanzamt erleichtert. Mit Rundschreiben vom 26.11.2010 hat das BMF für Geräte, die den Anforderungen an die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bisher nicht genügen, eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 gesetzt. Die Einführung eines solchen Systems bzw. solcher Geräte betrifft nur Taxiunternehmen, nicht Personenbeförderungsunternehmen bzw. Mietwagenunternehmen. Eine Gleichbehandlung aller Unternehmen in dieser Branche sollte in Osnabrück sichergestellt werden.
gez. Frank Henning gez. Michael Hagedorn
Fragen zu diesem Antrag
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