Gesetzlicher Mindestlohn im Konzern Stadt Osnabrück

Sachverhalt:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Wir fragen die Verwaltung:

–    Konnte der gesetzliche Mindestlohn im gesamten Konzern Stadt Osnabrück mit allen seinen Beteiligungen umgesetzt werden oder gibt es Schwierigkeiten bei der Umsetzung?

–    Wenn es Schwierigkeiten gibt, in welchen Bereichen des Konzerns Stadt Osnabrück wird der gesetzliche Mindestlohn noch nicht gezahlt und warum ist dies so?

gez. Frank Henning

Antwort zu Frau 1:

In der Stadtverwaltung und in den städtischen Gesellschaften wird grundsätzlich nach den jeweiligen Tarifverträgen vergütet. Die Städtischen Bühnen gGmbH und die Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongressgesellschaft haben für den betroffenen Teil der Beschäftigten rechtzeitig alle notwendigen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohngesetzes zum 1.1.2015 vorgenommen. Auch bei Aushilfs- und Praktikantenverträgen ist der gesetzliche Mindestlohn in allen Bereichen des Konzerns Stadt gewährleistet.

Antwort zu Frage 2:

Es gab und gibt keine Schwierigkeiten.

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