Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Eltern auf Antrag, möglichst unbürokratisch, die Elternbeiträge und nicht in Anspruch genommenen Essensgelder für die streikbedingten Betreuungsausfälle in den städtischen Kitas für die Streiktage zu erstatten.
Beratungsverlauf:
Herr Sommer begründet den Ursprungsantrag namens der SPD-Fraktion (VO/2015/5606). Er macht deutlich, dass man bereits im Jugendhilfeausschuss um eine einvernehmliche Lösung bemüht gewesen sei. Hinter der Forderung des Antrages, den Eltern unbürokratisch die Elternbeiträge und nicht in Anspruch genommene Essensgelder zu erstatten, sei keinesfalls Kritik an des Streikenden zu sehen, denen ein hoher Respekt entgegengebracht werde. Er verweist auf das Streikrecht und die bestehende Tarifautonomie. Er äußert sich befriedigt über die öffentliche Berichterstattung, wonach Herr Oberbürgermeister das Thema der Gebührenerstattung ebenso beurteile, wie im Antrag dargelegt
Frau Westermann legt für die CDU-Fraktion dar, dass die Angelegenheit in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses noch nicht entscheidungsreif gewesen sei und zum Beispiel die Frage geklärt werden musste, wie die städt. Gebührenordnung in dem vorliegenden Fall auszulegen sei. Sie äußert sich befriedigt darüber, dass sehr schnell seitens der Verwaltungsspitze und der Fachverwaltung reagiert wurde und nunmehr auf Antrag eine Erstattung möglich sein werde.
Ferner dankt sie für die schnelle Organisation von Notangeboten.
Frau Brandes-Steggewentz begründet den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, durch den die Verwaltung beauftragt werden solle, die eingesparten Personalkosten in einen Fonds zu geben, der zur Fort- und Weiterbildungsarbeit von Personal und zur Inklusionsarbeit verwendet wird.
Herr Mierke spricht sich für die Gruppe UWG/Piraten ebenfalls für die Erstattung aus.
Aufgrund seiner Nachfrage erläutert Frau Stadträtin Rzyski, dass ohne entsprechende Anträge die Verwaltung nicht wisse, wer in welchem Umfang von dem Streik betroffen sei. Ferner müsse der entsprechende Anspruch geltend gemacht werden. Sie merkt ferner an, dass man sich auf die nach Streikbeendigung eintretenden Kostenerhöhungen einstellen müsse.
Herr Cheeseman beklagt die schlechte Bezahlung der Arbeit der Erzieherinnen und spricht sich nochmals nachdrücklich für die Annahme des Ergänzungsantrages der Fraktion Die Linke aus.
Herr Keite fordert, sich in der Debatte auf die Aspekte zu beschränken, die in die Zuständigkeit des Rates fallen. Er weist darauf hin, dass sich die CDU-Fraktion in den letzten Jahren stets für niedrige Elternbeiträge in den Kindertagesstätten eingesetzt habe. Der Antrag der Fraktion Die Linke werde abgelehnt. Insgesamt spricht er sich jedoch für die Erstattung aus.
Herr Hagedorn bittet darum, die Aussprache nicht für eine generelle Debatte um Kindertagesstättenbeiträge zu nutzen. Er weist Frau Westermann darauf hin, dass gerade im Hinblick auf die städt. Gebührenordnung ein Ratsbeschluss für die Erstattung notwendig sei.
Herr Oberbürgermeister Griesert äußert sich befriedigt über die sich abzeichnende breite Mehrheit für den heutigen Beschluss. Er legt dar, dass er die entsprechende Entscheidung zu dem Zeitpunkt getroffen habe, als diese rechtlich möglich wurde. Zuvor habe er bereits das Vorliegen des Antrages begrüßt. Allerdings sei die Entscheidung über die Erstattung erst ab dem 4. Tag möglich geworden, da erst ab dann von der Erheblichkeit der Auswirkungen auszugehen sei. In Anbetracht der möglichen Verlängerung des Streiks sei auch der heutige Ratsbeschluss gut und richtig, u.a. da er ein wichtiges Signal an die betroffenen Eltern darstelle. Bei den zu erstattenden Beträgen handele es sich im Schnitt um Summen bis zu 50,- Euro je Streikwoche. Er äußert im Interesse aller Betroffenen die Hoffnung, dass der Streik nach erfolgreichen Verhandlungen bald beendet werden könne.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (VO/2015/5635) herbei; dieser wird gegen die Stimmen der Mitglieder der Faktion Die Linke abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den Ursprungsantrag wie folgt herbei:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Eltern auf Antrag, möglichst unbürokratisch, die Elternbeiträge und nicht in Anspruch genommenen Essensgelder für die streikbedingten Betreuungsausfälle in den städtischen Kitas für die Streiktage zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Fragen zu diesem Antrag
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