Kunst-und-Kultur-Unterstützungs-Karte (KUKUK) durch Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Osnabrück – ÄA zu TOP 6.15.

Beschluss:

1) Die Stadt Osnabrück unterstützt das Vorhaben des Landkreises Osnabrück, die Nutzung der Kunst-und-Kultur-Unterstützungs-Karte (KUKUK) auch Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises zu ermöglichen. Dadurch können die Vergünstigungen, die bislang nur Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Osnabrück eingeräumt wurden, auch für Menschen aus dem Landkreis gelten.

2a) Die Kultureinrichtungen der Stadt Osnabrück werden ab dem vom Landkreis noch zu benennenden Zeitpunkt bei Vorlage der KUKUK-Karte Einwohnerinnen und Einwohner aus Stadt und Landkreis gleich behandeln.

2b) Die Musik&Kunstschule der Stadt wird  – abweichend von 2a) dieses Beschlusses – gemäß der bestehenden Unterrichts- und Gebührensatzung Ermäßigungen weiterhin nur Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Osnabrück gewähren.

2c) Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Osnabrück eine Vereinbarung zu schließen, die die Erstattung der Mindereinnahmen regelt.

2d) Die Nutzung der KUKUK durch Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises wird vorerst bis zum 31.07.2016 befristet. Eine Überprüfung des finanziellen Anteiles des Landkreises ist bis zum 31.07.2016 vorzunehmen. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzulegen.

3) Die Stadt Osnabrück begrüßt darüber hinaus die Absicht des Landkreises Osnabrück, im Gegenzug auch die KUKUK anzuerkennen, wenn Einwohnerinnen und Einwohner aus der Stadt Osnabrück Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen im Landkreis besuchen wollen.

Abstimmungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wurde einstimmig angenommen.

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