Zuschussvereinbarung mit den Städtischen Bühnen Osnabrück gGmbH – ÄA zu TOP 6.7

Abweichender Beschluss:

1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Zuschussvertrag über den laufenden Betriebskostenzuschuss mit der Städtische Bühnen gGmbH abzuschließen.

2.Die Vereinbarung weist eine Laufzeit vom 1.08.2016 bis 31.07.2018 auf und schreibt die bisher bestehende Vereinbarung inhaltlich fort.

3.Die Überlassung für die vom Theater genutzten städtischen Gebäude ‚Am Domhof 10-12′, ‚Kleine Domsfreiheit 2′ und ‚Rheinstr. 95-99′ wird vertraglich bis zum 31.12.2034 verlängert.

4.Die Zuschussvereinbarung erfolgt im Vorgriff auf den Haushalt 2016 und folgende.

5.Der Überlassungs- und Zuschussvertrag zwischen der Stadt Osnabrück und der städtischen Bühnen Osnabrück gGmbH wird in § 3 wie folgt geändert:

(1)Neben der Gewährung des Betriebskostenzuschusses überlässt die Stadt dem Theater entgeltlich folgende Gebäude:

1)Theatergebäude am Domhof 10-12
2)Kleine Domsfreiheit 2 und
3)Rheinstraße 95-99.

Der jährliche Mietzins beträgt im Jahr 2016 100.000 €, ab dem Jahr 2017 200.000 €.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Cheeseman und ter Veer bei einer Enthaltung  angenommen.

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