Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Gretesch, insbesondere der geplanten Spundwand am Belmer Bach (siehe Protokoll des Bürgerforums Darum, Gretesch, Lüstringen vom 24. Juni 2015) zum Schutz der im Überschwemmungsgebiet der Hase und des Belmer Baches befindlichen Wohnbebauung an der Poststraße, Am Gretescher Turm, Lothar-Schoeller-Straße, Küstriner Straße, Zoppoter Straße, Oppelner Straße und Sandforter Straße, einen Antrag beim Land Niedersachsen auf Bezuschussung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zu stellen.
Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesregierung hat die sog. GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz) für den Hochwasserschutz im Landeshaushalt 2016 (Einzelplan 15 des Niedersächsischen Umweltministeriums) um 500.000 Euro auf 7,055 Mio. Euro erhöht. Die Mittel der GAK dienen in erster Linie als Komplementärmittel für die in diesem Aufgabenbereich eingeplanten EU-Mittel (sog. ELER-Mittel – insgesamt 45 Mio. Euro für die Förderperiode 2014 bis 2020). Um einen finanziellen Beitrag für den wirksamen Schutz vor Hochwassergefahren insbesondere in nicht landwirtschaftlich geprägten Gebieten, also Städten und Gemeinden, zu leisten, ist der Ansatz der Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz außerhalb der GAK von 1,1 Mio. Euro in 2015 um 3,1 Mio. Euro aus Landesmitteln zusätzlich auf 4,2 Mio. Euro aufgestockt worden.
Die Initiative der Landesregierung, den Kommunen aus Landesmitteln zusätzliche Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, stellt eine einmalige Chance für die Stadt Osnabrück dar, die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen (Spundwand an der Poststraße in Gretesch am Belmer Bach) zum Schutz der Wohnbevölkerung in Gretesch aus Landesmitteln zumindest mitfinanzieren zu lassen. Angesichts der Haushaltslage der Stadt Osnabrück ist die Antragstellung beim Land Niedersachsen konsequent und folgerichtig.
gez. Frank Henning
Fragen zu diesem Antrag
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