Schulsachbearbeiter/innen

Sachverhalt:

Im Rahmen der aktuellen Stellenplanberatungen wird seitens des Fachbereichs Bildung, Schule und Sport eine Aufstockung der Schulsachbearbeiter/innen-Stellen empfohlen.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch sind die aktuellen Überstunden der Schulsachbearbeiter/innen?

2. Welche Auswirkungen hat eine mögliche Ablehnung der beantragten 4,77 Stellen vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt Osnabrück?

3. Hat die Verwaltung Möglichkeiten geprüft, eine Stellenmehrung in diesem Bereich zu vermeiden? Wenn ja, welche?

gez. Anita Kamp

Die Verwaltung nimmt auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Neufassung der Stundenbemessung in den Schulsekretariaten der Schulen in städtischer Trägerschaft wie folgt Stellung:

Wie hoch sind die aktuellen Überstunden der Schulsachbearbeiter/innen?

Die Überstunden der städtischen Schulsachbearbeiterinnen werden zu Beginn des Projektzeitraumes (Anfang 2014) mit insgesamt 5.896 Stunden beziffert. Eine aktuelle Abfrage aus September 2015 weist rd. 6.130 Überstunden aus.

Welche Auswirkungen hat eine mögliche Ablehnung der beantragten 4,77 Stellen vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt Osnabrück?

Mit der Beschlussvorlage zum Stellenplan 2016 „Neufassung der Berechnungsgrundlage für die Stundenbemessung in den Schulsekretariaten (VO/2015/6072) wurde seitens der Verwaltung eine aktualisierte Berechnungsgrundlage für die Stundenbemessung konzipiert. Der Prozess ist in der Vorlage dargestellt.

Mit dieser Neukonzeption ist nicht das vorrangige Ziel verfolgt worden, zusätzliche Stellen für den Sekretariatsbereich zu generieren. Mit diesem Prozess sollte vielmehr die bisherige Berechnungsgrundlage aus dem Jahr 1999 aktualisiert werden. Hintergrund dafür ist, wie in der Vorlage dargestellt, dass sich in den vergangenen Jahren wesentliche Veränderungen im alltägliche Arbeitsablauf einer Schulsachbearbeiterin ergeben haben, die in der alten Fassung nicht mehr abgebildet werden. Dabei sind insbesondere bildungsnahe Themen, wie bspw. die schulische Inklusion, das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Ausbau der Ganztagsschulen zu benennen. Auch der entstehende zusätzliche Aufwand durch den vermehrten Zustrom von Zuwanderfamilien ist in der bisherigen Fassung nicht bedarfsgerecht berücksichtigt.

Auch die KGSt hat in 2014 die veränderten Rahmenbedingungen sowie die neu hinzugekommenen Leistungen zum Anlass genommen, eine aktualisierte Bemessungsgrundlage des Stellenbedarfs in Schulsekretariaten (KGSt-Bericht Nr. 14/2014) zu entwickeln. Dabei weisen sie in ihrem Bericht auf die zentrale Schlüsselrolle des Schulsekretariats im laufenden Schulbetrieb hin.

Die in den vergangenen Monaten entwickelte Berechnungsgrundlage umfasst das gegenwärtige Leistungsspektrum der Schulsachbearbeiterinnen in Osnabrück und spiegelt den entsprechenden Bedarf in den hiesigen Schulsekretariaten wider. Dieser beinhaltet nach der vorgelegten Grundlage 186 Wochenstunden für die 47 Schulstandorte in Osnabrück (4,77 Stellen).

Sollte der Rat der Stadt Osnabrück der Vorlage nicht zustimmen, spricht sich dieser vorrangig gegen die aktualisierte Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Stellenbedarfs aus und lediglich indirekt gegen die sich daraus ergebenden zusätzlichen Wochenstunden. Die Folge wäre, dass die bisherige Berechnungsgrundlage weiterhin maßgebend für die Bedarfsermittlung wäre. Der danach ermittelte Stundenbedarf würde dann die im Stellenplan verankerten Stunden ergeben. Neue Themen, wie bspw. schulische Inklusion oder BuT würden dann nicht bedarfsgerecht abgebildet werden und zu Lasten der Schulsachbearbeiterinnen im Hinblick auf Mehrarbeit und Arbeitsqualität gehen.

Hat die Verwaltung Möglichkeiten geprüft, eine Stellenmehrung in diesem Bereich zu vermeiden? Wenn ja, welche?

Bei der Umsetzung neuer Aufgaben wird stets bedacht, diese mit dem geringstmöglichen Aufwand umzusetzen. Dabei werden auch Automatisierungsvorgänge einbezogen. Ziel ist es, durch die Erledigung neuer Aufgaben nicht zwangsläufig den Stellenbedarf zu erhöhen.

Wie unter Punkt 2 dargestellt, erfolgte die Prüfung der Berechnungsgrundlage vor dem Hintergrund des gewachsenen Leistungsspektrums einer Schulsachbearbeiterin in den vergangenen Jahren. Dabei wurden sämtliche zur Arbeitsvereinfachung gestützte Verfahren berücksichtigt. Dennoch weist die aktualisierte Berechnungsgrundlage einen um 4,77 Stellen erhöhten Bedarf zur Erledigung der alltäglichen Aufgaben in den Schulsekretariaten aus.

Festzuhalten ist jedoch, dass eine zunehmende Technisierung nicht zwangsläufig zu einer zeitlichen Einsparung führt.

Im Bereich der Mittagsverpflegung bspw. erfolgt derzeit die Evaluationsphase eines webbasierten Bestell- und Abrechnungssystems, welches als Pilotprojekt in der IGS-Eversburg implementiert wurde. Im Anschluss sind die Erkenntnisse auszuwerten und abzuwägen, insbesondere vor dem Hintergrund finanzieller und personeller Einsparungen.

Auch künftig werden der Bedarfslage entsprechend Möglichkeiten erwogen, die Arbeitsabläufe soweit zu unterstützen, dass eine Steigerung nicht erfolgt.

gez. Butke

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