Eckwerte für das Haushaltsaufstellungsverfahren

Sachverhalt:

Nach der Vorlage zu den Eckwerten für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2016/2017 (VO/2015/5355) vom 21.04.2015 plante die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2016 einen Gesamtkonsolidierungsbeitrag von 5 Millionen Euro. Im Jahr 2017 sollten 7,5 Millionen Euro eingespart werden.

Nach der o.g. Vorlage sollte Vorstand 2 für 2016 einen Konsolidierungsbeitrag von 2.145.800 Euro vorweisen, die städtischen Tochtergesellschaften mussten insgesamt 1.667.000 Euro einsparen. In 2017 sollte Vorstand 2 einen Betrag von insgesamt 3.201.900 Euro leisten, die städtischen Töchter sollten insgesamt 2,5 Millionen konsolidieren.

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Osnabrück in seiner Sitzung vom 21.04.2015 einen Antrag der rot-grünen Zählgemeinschaft (VO/2015/5355-01) bei vier Gegenstimmern verabschiedet, der die Verwaltung beauftragt, das Defizit im Gesamtergebnishaushalt in 2016 auf 6 Millionen Euro zu begrenzen und den Haushalt in 2017 ausgeglichen zu gestalten.

In der Neuen Osnabrücker Zeitung wurde Vorstand 2 dahingehend zitiert, dass die o.g. Konsolidierungsbeiträge am Kultur-, Kinder- und Jugendhilfe- und Schuletat erst bis 2020 zu erbringen seien. In dieser Auffassung wurde Vorstand 2 von Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern sämtlicher Parteicouleur unterstützt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Wie erklärt die Verwaltung zum einen das Verhalten von Vorstand 2, dass die o.g. Konsolidierungsbeiträge erst bis 2020 zu erbringen seien, obwohl bei den Eckwerten klar formuliert wurde, welche Beträge in 2016 und 2017 einzusparen sind und zum anderen die Vorlage eines Haushaltsentwurfes am 22.09.2015 (VO/2015/6070), der abweichend vom Ratsbeschluss (s.o.) für 2016 ein Defizit von 10.273.721 Euro und für 2017 ein Defizit von 5.213.911 Euro ausweist? Was hat in diesem Zusammenhang die Verwaltung unternommen, um die Eckwerte einzuhalten?
Mit Ausnahme der Stadtwerke AG und der OPG machen die städtischen Tochtergesellschaften Verluste in beträchtlicher Höhe. Unter Berücksichtigung der besonderen Situation auf dem Energiemarkt hat die Stadtwerke AG bereits eine Ausschüttung von jährlich 3 Millionen Euro zugesagt. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie vor diesem Hintergrund ein zusätzlicher Beitrag der Tochtergesellschaften von 1.667.000 Euro in 2016 und 2,5 Millionen ab 2017 erreicht werden kann.
Welche Konsolidierungsbeiträge, ausgehend von der Eckwertetabelle, wurden von den vier Vorständen tatsächlich erbracht?

gez. Frank Henning

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung hat dem Rat am 21.04. Eckwerte als Orientierungsgröße für die Haushaltsplanung 2016/2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, die auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung des Vorjahres sowie zum damaligen Zeitpunkt bereits absehbarer wesentlicher Veränderungen ermittelt wurde. Diese Eckwerte machten in Bezug auf die Datenbasis (Zuschussbedarf der Fachbereiche, ohne ausgewählte Positionen im Sonderbudget) im Jahr 2016 1,71 % und im Jahr 2017 2,5 % aus und wurden somit als realistisch und umsetzbar eingeschätzt.

Mit dem Ziel, diese Eckwerte möglichst zu erreichen, wurde im Anschluss mit der Planung begonnen und in diesem Kontext auch zahlreiche Planansätze in Bezug auf ihre Höhe hinterfragt und reduziert.

Die Planung hat sich jedoch nicht nur an der Eckwertevorgabe zu orientieren, sondern hat auch auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Hiernach ist die Verwaltung verpflichtet, alle zum Planungszeitpunkt zu erwartenden Erträge und Aufwendungen sachgerecht – nicht nur dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach – zu berücksichtigen. Insofern können Entwicklungen, die sich zwischen der Ermittlung der Eckwerte und dem Zeitpunkt der Planung ergeben haben, nicht unberücksichtigt bleiben.

Dieses wird auch im weiteren Planungsverfahren noch der Fall sein.

Selbstverständlich wurde im gesamten Verfahren immer wieder überprüft, welche Möglichkeiten der Defizitreduzierung gegeben sind und entsprechend auch Konsolidierungsvorschläge unterbreitet (VO/2015/6298). Diese sind in den o. g. Daten noch nicht enthalten und führen entsprechend – bei positiver Beschlussfassung – zu einer Reduzierung des Defizits.

Es ist klar, dass neben diesen Vorschlägen weitere Konsolidierungsbemühungen im Sinne einer umfassenden Produkt- und Aufgabenkritik vorzunehmen sind. Eine Grundlage hierfür bilden die strategischen Ziele und die daraus abgeleiteten zentralen Handlungsfelder. Da dieser Prozess mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als ursprünglich vorgesehen, liegen erst jetzt diese Grundlagen vor. Die nun folgenden Schritte stellen sicherlich eine besondere Herausforderung in den kommenden Monaten dar und werden zu weiteren Konsolidierungspotentialen führen.

Fragestellung 2

Mit Ausnahme der Stadtwerke AG und der OPG machen die städtischen Tochtergesellschaften Verluste in beträchtlicher Höhe. Unter Berücksichtigung der besonderen Situation auf dem Energiemarkt hat die Stadtwerke AG bereits eine Ausschüttung von jährlich 3 Millionen € zugesagt. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie vor diesem Hintergrund ein zusätzlicher Beitrag der Tochtergesellschaften von 1.667.000 € in 2016 und 2,5 Mio. € ab 2017 erreicht werden kann.

Antwort der Verwaltung

Ausgangslage:

Aufgrund der aktuellen angespannten wirtschaftlichen Situation einiger städtischer Tochtergesellschaften, muss der Konsolidierungsbeitrag auf wenige Gesellschaften verteilt werden. Für die Konsolidierung wurden folgende Gesellschaften ausgewählt:

  Konsolidierungsbeitrag für 2016 zusätzlicher Beitrag für 2017 Konsolidierungsbeitrag für 2017
SWO 600.000 € 200.000 € 800.000 €
OPG 189.600 € 548.200 € 737.800 €
OBG 827.400 € 23.800 € 851.200 €
OVK 50.000 € 61.000 € 111.000 €
Gesamt: 1.667.000 € 833.000 € 2.500.000 €

Nicht berücksichtigt in der Konsolidierung der Tochtergesellschaften wurde das Theater. Die vom Theater zu erbringendenden Konsolidierungsbeiträge (Miete für Theatergebäude: 100.000 € in 2016 in Höhe und 200.000 € in  2017) wurden den FB Kultur zugeordnet.

Das Klinikum kann als gemeinnützige GmbH keinen Konsolidierungsbeitrag leisten.

Andere potentielle Gesellschaften an denen die Stadt Osnabrück beteiligt ist, wie z.B. die ITEBO können durch den geringen prozentualen Gesellschafteranteil von16, 67% nur einen geringen Beitrag liefern.

Sachstand Konsolidierung 2016

Derzeit sind erst rd. 1,0 Mio. € an Konsolidierungsmaßnahmen in 2016 als gesichert anzusehen. Die OPG sowie die OBG werden die vom Rat geforderte Summe aufbringen können. Die OBG wird für die Pacht für die OsnabrückHalle während der Umbauphase um den Konsolidierungsbetrag senken und damit im Ergebnishaushalt die Stadt Osnabrück entlasten.

Die Stadtwerke werden aufgrund der aktuellen geschäftlichen Entwicklung nach ihren Darstellungen lediglich die geplante Ausschüttung in Höhe von 3,0 Mio. € leisten können. Derzeit noch offen ist, ob die OVK durch die Schließung der OsnabrückHalle den erforderlichen Konsolidierungsbeitrag für 2016 erbringen kann. Der von der OVK vorgelegte Entwurf des Wirtschaftsplans für 2016 weist derzeit noch ein leicht höheres Defizit aus als in der aktuellen Finanzplanung der Stadt Osnabrück. Ein Ausgleich kann durch einen erhöhten Konsolidierungsbetrag der OVK in 2017 erfolgen.

Sachstand Konsolidierung 2017

Ob die Summe von 2,5 Mio. € in 2017 erreicht werden kann, hängt von verschieden Faktoren ab.

Die Stadt Osnabrück geht in 2017 davon aus, dass die eingeleiteten Maßnahmen bei der Stadtwerke AG ihre Wirkung entfalten und eine zusätzliche Dividendenausschüttung in Höhe von 800.000 € erfolgen kann.

Für die OBG ist in 2017 vorgesehen, dass diese Zuschusszahlungen der Stadt Osnabrück an das Theater in Höhe von 1.650 T€ (851.200 € +800.000 €) übernimmt. Dafür ist es wiederum erforderlich, dass ein entsprechender Ratsbeschluss zur Übertragung von Geschäftsanteilen der Städtische Bühnen Osnabrück gGmbH auf die OBG erfolgt. Die dafür notwendigen Grundsatzfragen sind bereits geklärt.
Der zusätzliche Konsolidierungsbeitrag der OPG hängt ebenfalls noch von verschiedenen Faktoren ab. So ist noch nicht vorhersehbar, in welchem Umfang die Bahnhofsgarage saniert werden wird und die Maßnahme das Ergebnis belastet. Ebenso wird eine weitere Tarifanpassung bei den Parkgebühren notwendig sei, um höhere Beiträge zu erbringen.

Bei der OVK zeigt sich bereits eine deutliche Verbesserung der Planung für 2017. Gemäß Konsolidierungsbeschluss hat die OVK für 2017 einen Konsolidierungsbetrag von 111.000 € zu erbringen. Nach bisheriger Planung wird dieser Wert voraussichtlich bei rd. 249.523 € liegen. Damit ergibt sich eine rechnerische Verbesserung von 138.523 € über die bisherige Finanzplanung der Stadt Osnabrück hinaus.

Fragestellung 3

Welche Konsolidierungsbeiträge, ausgehend von der Eckwertetabelle, wurden von den vier Vorständen tatsächlich erbracht?

Antwort der Verwaltung

Hierzu wird auf die Vorlage VO/2015/6298 „Doppelhaushalt 2016/2017 – Vorstellung der Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung“ verwiesen.

Abweichungen zu den rechnerischen Eckwerten

Vorstandsbereiche                2016                2017

Oberbürgermeister-           178.571 €          334.345 €

Finanzvorstand                 -1.332.022 €       -1.223.572 €

Vorstand 2                          3.304.880 €        5.135.801 €

Vorstand 3                          1.585.979 €        1.473.152 €

Beteiligungen (gesondert) 1.681.585 €         2.478.158 €

Deckungsmittel                  – 59.662 €         -2.561.843 €

Sonderbudget

Differenz zwischen Eckwert   -728.505 €   -422.028 €

Verw. und Politik

Erforderliche                       4.273.721 €       5.213.911 €

Gesamtkonsolidierung

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