Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung in Osnabrück

Sachverhalt:

Im laufenden Jahr wurden den Kommunen 6.195 Euro pro Flüchtling ausgezahlt. Hinzu kamen als Sonderzahlung 120 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Bundes. Presseberichten zufolge hat sich das Land Niedersachsen mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, dass die Kommunen ab 2016 eine Aufnahmepauschale pro Flüchtling von 9.500 € pro Jahr erhalten. Zudem wird diese Aufnahmepauschale künftig immer zum Jahresanfang ausgezahlt, ergänzt durch einen jährlich wiederkehrenden Abschlag auf das Folgejahr über 250 Millionen Euro. Ab 2017 soll die Pauschale auf mindestens 10.000 Euro erhöht werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Wie haben sich im Jahr 2015 die Erstattungen von Land und Bund für die Unterbringung von Flüchtlingen im Vergleich zu den von der Stadt Osnabrück aufzubringenden Kosten entwickelt?

Wie hoch prognostiziert die Verwaltung für 2016 die Erstattungen des Landes Niedersachsen anhand der oben beschriebenen Einigung, welche Kosten werden von der Verwaltung für 2016 für die Unterbringung von Flüchtlingen angesetzt?

Wie hoch prognostiziert die Verwaltung für 2017 die Erstattungen des Landes Niedersachsen anhand der oben beschriebenen Einigung, welche Kosten werden von der Verwaltung für 2017 für die Unterbringung von Flüchtlingen angesetzt?

gez. Frank Henning

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion (VO/2015/6317-01) wie folgt:

Wie haben sich im Jahr 2015 die Erstattungen von Land und Bund für die Unterbringung von Flüchtlingen im Vergleich zu den von der Stadt Osnabrück aufzubringenden Kosten entwickelt?

1.1.  Der Stadt Osnabrück wurde zunächst eine Gesamtpauschale für das Jahr 2015 nach dem Aufnahmegesetz (AufnG) in Höhe von 1,88 Mio. € gewährt, und zwar auf der Grundlage der noch geltenden gesetzlichen Regelungen (Mittelwert aus dem Jahr 2013).

Mit einer Soforthilfe des Landes in Höhe von 40 Mio. € und der Verdoppelung der pauschalen Hilfe des Bundes, der seine für 2016 geplante Hilfen auf das laufende Jahr vorziehen will, werden die Kommunen mit insgesamt 120 Mio. € unterstützt. Die Stadt Osnabrück erhielt hiervon einen anteiligen Betrag in Höhe von 1,54 Mio. € im August 2015 aus der Verteilsumme von 80 Mio. €. Aktuell liegt ein Schreiben des Nds. Ministerims für Inneres und Sport vom 13.11.2015 vor, wonach die Stadt Osnabrück  aus der verbleibenden Verteilsumme in Höhe von 40. Mio. € in 2015 weitere 0,77 Mio. € erhalten soll.

Den o. g. Erträgen für 2015 von insgesamt 4,19 Mio. € stehen Aufwendungen nach der unterjährigen Prognose in Höhe von insgesamt 6,3 Mio. € für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 1,08 Mio. €  für die Aufwendungen der Einrichtung von Flüchtlingseinrichtungen gegenüber.

Damit entsteht bei Aufwendungen für Asylleistungen und Unterbringung in Höhe von insgesamt 7,38 Mio. € und Erträgen von 4,19 Mio. € ein Defizit von rund 3,19 Mio. € (zuzüglich Personalkosten). 2014 betrug das Defizit rund 4,7 Mio. €

Wie hoch prognostiziert die Verwaltung für 2016 die Erstattungen des Landes Niedersachsen anhand der oben beschriebenen Einigung, welche Kosten werden von der Verwaltung für 2016 für die Unterbringung von Flüchtlingen angesetzt?

2.1.  Die Verwaltung geht bei der Prognose für die Jahre 2016 und 2017 davon aus, dass die Aufwendungen für Asylleistungen und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen in Höhe von insgesamt 10,2 Mio. € für das Jahr 2016 und 10,7 Mio. €  vom Land erstattet werden. Neben der Erhöhung der Pauschale von derzeit 6.195 € auf 9.500 € für das Jahr 2016 bzw. mindestens 10.000 € ab 2017 soll durch zusätzliche Abschlagszahlungen auf Folgejahre, die das Land Niedersachsen mit landesweit 250 Mio. € angekündigt hat, die zeitnähere Kostenerstattung der tatsächlichen Personenzahlen erreicht werden. Wie hoch der städtische Anteil daran sein wird, bleibt abzuwarten.

Da das Land Niedersachsen keine volle Kostenerstattung auf der Grundlag einer zeitnahen Spitzabrechnung zugesagt hat, geht die Verwaltung nach wie vor von einem erheblichen haushaltswirtschaftlichen Risiko aus.

Wie hoch prognostiziert die Verwaltung für 2017 die Erstattungen des Landes Niedersachsen anhand der oben beschriebenen Einigung, welche Kosten werden von der Verwaltung für 2017 für die Unterbringung von Flüchtlingen angesetzt?

s. unter 2.

Im Auftrag
Kunze

Fragen zu dieser Anfrage

Bei Fragen und Anregungen zu dieser Anfrage können Sie hier mit uns in Kontakt treten.

  • Damit wir Ihnen antworten können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.
  • Bitte teilen Sie uns hier Ihre Anregungen und Fragen zur Anfrage mit.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.