Sachverhalt:
Die Verwaltung wird um einen aktuellen Sachstandsbericht bzgl. der Abrissverfügung gebeten. Zusätzlich bitten wir, die weitere Vorgehensweise in dem B-Plan-Verfahren zu erläutern.
gez. Heiko Panzer
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung berichtet über das Anfang 2015 eingeleitete bauordnungsrechtliche Verfahren. Im Rahmen der Anhörung des Grundstückseigentümers habe es einen umfangreichen Schriftwechsel zwischen den Verfahrensbeteiligten gegeben. Derzeit erfolge eine Überprüfung der Frage, ob die Anordnung des Abbruchs vor dem Hintergrund des laufenden Bebauungsplanverfahren rechtlich zulässig ist. Das Ergebnis soll in Kürze vorliegen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden derzeit eine schalltechnische Untersuchung und ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, so dass der Bebauungsplanentwurf voraussichtlich im Juni im Ausschuss vorgestellt werden könnte.
Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion stellt in Frage, ob eine Bearbeitungszeit von ca. 1 Jahr für die Umsetzung des Mehrheitsbeschlusses zum Abbruch der Bauruine als ein zügig durchgeführtes Verfahren bezeichnet werden könne.
Die Verwaltung verweist auf die Schwierigkeit, den Baustillstand zu dokumentieren und den Umstand, dass im Laufe des Verfahrens ein Vorschlag unterbreitet worden sei, dort vorübergehend Flüchtlinge unterzubringen. Der Beschluss zum Abbruch der Bauruine sei dann in der Novembersitzung des vergangenen Jahres gefasst worden. Vor diesem Hintergrund bewege sich die Bearbeitungszeit aus Sicht der Verwaltung noch in einem vertretbaren Rahmen.
Hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens müsse berücksichtigt werden, dass aufgrund der vom Ausschuss geforderten Verlagerung der Parkflächen neue Untersuchungen durchgeführt werden mussten.
Nach Auffassung eines hinzugewählten Ausschussmitglieds der SPD-Fraktion sei die Argumentation der Verwaltung nicht ganz nachvollziehbar. Schließlich sei die für einen Hotelneubau erteilte Baugenehmigung abgelaufen und einen rechtsgültigen Bebauungsplan gebe es nicht, so dass die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung nicht gesehen werde.
Die Verwaltung entgegnet, dass es einen Bebauungsplanentwurf gegeben habe, nach dem statt einer Hotelnutzung eine Wohnnutzung vorgesehen war. Hier müsse die Frage geprüft werden, ob dadurch nicht ein Vertrauenstatbestand entstanden sei. Auch die Frage, ob die Baugenehmigung abgelaufen war, sei weiterhin strittig.
Fragen zu dieser Anfrage
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