Sachverhalt:
Die Landesregierung in Niedersachsen plant eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drucksache 17/5422) bei der u.a. im § 6b wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden sollen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der neue Gesetzentwurf bekannt?
2. Beabsichtigt die Verwaltung diese neue gesetzliche Regelung nach Inkrafttreten auch in Osnabrück anzuwenden?
gez. Frank Henning
Die Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:
zu 1.: ja;
zu 2.:Die Umstellung von einmaligen Beiträgen auf wiederkehrende Beiträge würde einen kompletten Systemwechsel beinhalten. Insbesondere die Abrechnungsgebiete sind neu festzulegen. Ein einheitliches Abrechnungsgebiet für die gesamte Stadt wird wohl rechtlich nicht zulässig sein; das bedeutet, dass die Stadt in eine Vielzahl von Abrechnungsgebieten, möglicherweise mit unterschiedlichen Anliegeranteilen aufzuteilen ist. Ebenso bedeuten viele Abrechnungsgebiete einen entsprechend hohen Kalkulationsaufwand. Aus der Änderung des Kommunalabgabengesetzte (Drucksache 17/5422) lässt sich die Frage der Kleingliedrigkeit der Abrechnungsgebiete nicht bestimmen, so dass weitere Informationen notwendig sind, um zu entscheiden, ob wiederkehrende Beiträge eine echte Alternativen zu den einmaligen Beiträgen darstellen.
Gez. Hänsler