Beschluss:
Der sich im städtischen Eigentum befindliche drei Meter breite Grünstreifen zwischen dem Landwehrgraben und den Privatgrundstücken an der Haselünner Straße Nr. 1 – 24 wird nicht an die jeweiligen direkten Anlieger veräußert. Auf die Umsetzung der im Bebauungsplan Nr.66 (2) – Hesselkamp – festgesetzten Bepflanzung wird verzichtet. Die Anlieger können einen zwei Meter breiten Streifen, angrenzend an ihre Gartengrundstücke, zu ortsüblichen Preisen pachten und gärtnerisch nutzen. Auf dem verbleibenden Meter in Richtung Graben pflanzt die Verwaltung ab Herbst 2016 eine einheitliche Rot-Buchenhecke (Qualität: Heckenpflanzen, 2 x verpflanzt, 150 – 175 cm), die zum Graben und in der Höhe durch die Verwaltung, auf der Seite der Gartengrundstücke durch die Anlieger, gepflegt und unterhalten wird.
Es ist zu prüfen, ob ein anfallender Pachtzins mit der Übernahme der Pflege und Unterhaltung der Hecke auf der Seite der Gartengrundstücke durch die Anlieger als abgegolten gelten kann (Pachtzins durch Pflege).
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
gez. Frank Henning gez. Michael Hagedorn
Fragen zu diesem Antrag
Bei Fragen und Anregungen zu diesem Antrag können Sie hier mit uns in Kontakt treten.