Kooperation Zoll und Stadt

Sachverhalt:
Oberbürgermeister Griesert hat in der Vergangenheit eine stärkere Kooperation zwischen der Zollbehörde und der Stadt Osnabrück angekündigt. Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandsbericht, welche konkreten Maßnahmen der Zusammenarbeit bis dato getroffen wurden.  Sie hierzu auch: http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/516528/zoll-will-mit-stadt-osnabruck-schwarzarbeit-bekampfen

gez. Frank Henning

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Im Herbst 2014 wurden durch den damaligen Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Osnabrück, Herrn Dr. Thomas Möller, Initiativen gestartet, die bereits gute Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, der Stadt und dem Landkreis Osnabrück zu intensivieren.

Intention des Zolls war hier zunächst der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung. Anders als mit dem Landkreis Osnabrück ist eine derartige Vereinbarung mit der Stadt nicht abgeschlossen worden, da hier nach beiderseitiger Auffassung bereits eine ideale Form der Zusammenarbeit bestand. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 29.07.2014 (VO/2014/4410) wurde von der Stadt Osnabrück ein Handlungskatalog für Gewerbeanmeldungen erstellt, mit dem Scheinselbstständigkeit und unzulässiger Ausbeutung entgegengewirkt werden soll. Diese Handreichung wurde von der Verwaltung umgehend erarbeitet, mit Herrn Dr. Möller abgestimmt und sodann dem Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung in der Sitzung am 11.12.2014 vorgestellt (VO/2014/4779).

Grundsätzlich zuständige Behörde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll. Die kreisfreien Städte sowie die Landkreise sind lediglich dann zuständig, wenn der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen wird, die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben wurde oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Kommunen haben nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) zum einen grundsätzlich keine Prüfungsbefugnisse. Prüfbefugnisse bestehen zwar auch für Zusammenarbeitsbehörden wie die Stadt Osnabrück, jedoch nur für gemeinsame Prüfungen mit dem Zoll.

Das SchwarzArbG räumt des Weiteren den nach Landesrecht zuständigen Behörden keine Befugnisse zur Prüfung bei verdachtsunabhängigen Fällen ein. Hier haben sie lediglich die Aufgaben die Zollverwaltung zu unterstützen.

Der Kontakt zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes und der Stadtverwaltung findet in unregelmäßigen Abständen je nach Bedarf statt. Dringende Angelegenheiten werden unbürokratisch auf dem kurzen Dienstweg geklärt. Als fester Bestandteil haben sich die zweimal im Jahr stattfindenden Aktionstage „Bekämpfung Schwarzarbeit“ etabliert. Die gemeinsame Planung im Vorfeld, die Koordination und Durchführung mit dem Hauptzollamt Osnabrück verdeutlicht, wie effektiv das Zusammenspiel der verschiedenen zuständigen Behörden bei Kontrollen in dieser Größenordnung ist.

Der Stellenwert, den die Bekämpfung der Schwarzarbeit bei der Stadt Osnabrück genießt, wird durch die im März 2012 erfolgte Aufstockung der Zeitanteile zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf eine Vollzeitstelle im Fachbereich Bürger und Ordnung deutlich.

Aktuell ist durch eine andere Schwerpunktsetzung, u.a. aufgrund der Mindestlohnkontrollen, ein Großteil der Personalkraft der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück anderweitig gebunden, so dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sich mehr auf ihre eigenen Prüfaufgaben beschränkt und Anzeigen bezüglich Handwerks- und Gewerbeverstöße gar nicht bzw. nur in einem geringeren Maße prüfen kann.

Der Umfang des Engagements der Stadt Osnabrück im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit ist in erheblichem Umfang von der Arbeit der Zollverwaltung abhängig.

Daneben besteht bereits seit 2012 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Kreishandwerkerschaft, der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland (bis Februar 2016), dem Landkreis und der Stadt Osnabrück zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist unter Einbeziehung von Polizei und Zoll ein „externer Ermittler“ im Außendienst eingesetzt, dessen Aufgabe darin besteht, Prüfungsaufgaben im Bereich des Handwerks auf Baustellen im Stadtgebiet durchzuführen. Dieser „externe Ermittler“ ist beim Landkreis Osnabrück beschäftigt und mit der Hälfte seiner wöchentlichen Arbeitszeit zur Stadt Osnabrück abgeordnet.

Die Stadt unterstützt das Hauptzollamt zudem mit der Stellung von Zeugen bei der Durchführung von Maßnahmen. Weiterhin werden in anderem Zusammenhang gemachte Feststellungen, soweit sie für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit von Belang sein können, nach dort weitergemeldet.

Im Nachgang eines Inhouse-Seminars der Stadtverwaltung zum Thema Vergaberecht hat Herr Dr. Möller am 04.03.2014 den Seminarteilnehmern, die einen Großteil der in der Stadtverwaltung Osnabrück mit Bauvergaben Beschäftigten umfassten, ein Kurzreferat über die Arbeit der FKS und über die Thematik Schwarzarbeit bei Bauvergaben gehalten und die Anwesenden zu diesem Themenkomplex sensibilisiert.

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