Sachverhalt:
Nach Rückmeldungen besorgter Anwohnerinnen und Anwohner kommt es auf dem Parkdeck des Rosenburg-Centers wiederholt zu nächtlichen Lärmbelästigungen (Schlägereien, absichtliches Durchdrehen von Autoreifen etc.).
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung das oben beschriebene Problem bekannt?
2. Besteht in dieser Angelegenheit Kontakt zu den Mietern des Rosenburg-Centers und zu dem Eigentümer, werden von ihnen Lösungen benannt?
3. Sieht die Verwaltung Lösungsmöglichkeiten im kommunalen Zuständigkeitsbereich, um den Anwohnerinnen und Anwohnern zu helfen?
gez. Anita Kamp
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Das Problem ist bislang der Verwaltung nicht bekannt geworden.
zu 2.:
entfällt.
zu 3.:
Bei konkreten Einzelfallsituationen verbleibt es lediglich bei der Möglichkeit, die Polizei herbeizurufen.
Möglichkeiten eines kommunalen Einschreitens sind nicht gegeben. Einem solchen (präventiven) Einschreiten steht neben der Subsidiarität des Gefahrenabwehrrechts auch die Tatsache entgegen, dass die im Einzelfall Lärm verursachenden Personen im Vorfeld unbekannt sind. Eine ordnungsbehördliche Maßnahme gegen den Eigentümer des Objekts ist mangels Störereigenschaft ausgeschlossen.
Ein Lösungsansatz könnte sich für die Anlieger über Ansprüche aus dem privatrechtlichen Nachbarrecht ergeben. Ob derartige Ansprüche bestehen, kann seitens der Verwaltung nicht abschließend beurteilt werden.
Fragen zu dieser Anfrage
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