Sachverhalt:
Die Verwaltung plant die Verlagerung einer Bodenaufbereitungsanlage von der Emsstraße zur Brückenstraße. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 29.09.2016 teilte die Verwaltung u.a. mit, dass vor der Durchführung des Vorhabens eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wird.
Da die Arbeiten nunmehr bereits begonnen wurden, fragen wir die Verwaltung:
1. Wie lautet das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung?
2. In weit wird das naheliegende Wohngebiet von zusätzlichen Lärmeinträgen durch die Bodenaufbereitungslage und die dadurch resultierenden zusätzlichen Verkehre betroffen sein?
3. Sind passive Lärmschutzmassnahmen gegen zusätzliche Lärmerträge für das Wohngebiet durch die erhöhten Fahrzeugbewegungen notwendig?
gez. Heiko Panzer