Bezahlbare Energie, bezahlbarer Wohnraum – Nebenkosten senken

Beschluss:

1) Der Rat der Stadt fordert das Bundesministerium für Wirtschaft auf, von der Verordnungsermächtigung des Deutschen Bundestages zur Gestaltung einer Mieterstromverordnung Gebrauch zu machen, mit dem Ziel, Mieterstrommodelle für die beteiligten Parteien wirtschaftlich attraktiv zu machen und auf diese Weise zu fördern.

2) Der Rat der Stadt fordert das Land Niedersachsen auf, über den Bundesrat darauf zu drängen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft von der Verordnungsermächtigung auch Gebrauch macht und eine entsprechende Verordnung zeitnah umsetzt.

3) Der Rat der Stadt fordert das Land Niedersachsen auf, Fördermittel nach dem Vorbild des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe hierzu: www.progres.nrw.de) für diese Möglichkeit der lokalen Stromversorgung bereitzustellen.

4) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sogenannte Mieterstrommodelle in Zusammenarbeit mit den örtlichen Stromversorgern und der örtlichen Wohnungswirtschaft für die Stadt Osnabrück aufgelegt werden können.

Sachverhalt:

Bundeswirtschaftsminister Gabriel ist seit dem Beschluss der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Juli ermächtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Dieser Schritt würde Solaranlagen auf Mietshäusern sowohl für Betreiber als auch für die Mieter attraktiver machen. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen und der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen unterstützen die Forderung gleichermaßen, da sowohl Vermieter als auch Mieter von attraktiven Mieterstrommodellen profitieren würden.

Mieterstrom ist Strom aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Miethauses, der direkt an die Mieter verkauft wird. Es handelt sich also um sauberen, potenziell günstigen Strom aus dezentraler Erzeugung, der die Netze nicht belastet. Die üblichen Nutzungsentgelte und Konzessionsabgaben sind bei diesem Modell obsolet.

Derzeit fällt auf so vermarkteten Strom die volle EEG-Umlage an, weil dieser Verbrauch nicht als Eigenverbrauch gilt. Das macht das Modell relativ unattraktiv, so dass es selten umgesetzt wird. Denn die Preise der regulären Stromversorgung aus dem Netz können nicht weit unterschritten werden. Bei der EEG-Novelle hat Sigmar Gabriels Bundeswirtschaftsministerium deshalb eine Verordnungsermächtigung erhalten: Er soll den

Mieterstrom dem Eigenverbrauch gleichstellen, also dem Strom, den der Besitzer einer Solaranlage selbst verbraucht. Das würde mindestens eine auf 40 Prozent reduzierte EEG-Umlage bedeuten und so einen Spielraum von mehreren Cent pro Kilowattstunde für preisliche Vorteile gegenüber dem Strom anderer Versorger eröffnen.

Mieterstrommodelle schaffen somit Anreize auf lokale, alternative Energieformen umzustellen und ermöglichen es, dass ein Mieter weniger für seinen Strom zahlt. Gleichzeitig könnten die Anlagenbetreiber, also etwa die Vermieter, trotzdem auf ihre Kosten kommen.

Der sukzessive Ausbau des Anteils von erneuerbaren Energien beim Strommix kann mit sinnvoll eingesetzten Fördermitteln, z.B. wie in Nordrhein-Westfalen für die Umrüstung von Zähler- und Abrechnungssystemen, und der Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft, den Stromversorgern und den Mietern forciert werden. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert ab dem 1. November 2016 Photovoltaik-Mieterstrommodelle mit dem Ziel, Zähler- und Abrechnungssystemen zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau zu installieren und zu erproben. Ziel der Förderung ist die Installation und Erprobung von Zähler- und Abrechnungssystemen zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau. Gefördert wird die Umrüstung des Zählerkonzeptes und datenbankbasierte Abrechnungssysteme.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen – insbesondere

Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen,

Stadtwerke, Contractoren, Energiegenossenschaften und andere.

Voraussetzung in NRW für eine Förderung ist u.a., dass die Kilowattstunde Strom mindestens um 1,5 Cent billiger sein muss als der Grundtarif der örtlichen Versorger.

Geschont werden hierbei somit Umwelt und Geldbeutel.

 

Zur weiteren Vertiefung siehe:

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/do_markteinfuehrung/sonstige/richtlinie_2016.pdf

http://www.verbraucherzentrale.nrw/mieterstrom-jetzt

http://www.umwelt.nrw.de/klima-energie/energie/foerderprogramm-erneuerbare-energien/

 

gez. Frank Henning

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