Sachverhalt:
Das Bundeskabinett hat mit seinem Entwurf zur Bauplanungsrechtsnovelle wesentliche Schritte zur Umsetzung des Programms „Neues Zusammenleben in der Stadt“ eingeleitet.
Wir fragen die Verwaltung:
Wie wirken sich die in der Anlage angesprochenen Änderungen auf das Planungsrecht und die Baugebietsausweisungen in der Stadt Osnabrück aus?
gez. Frank Henning
Zur Anfrage der SPD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Da der Kabinettsentwurf zur Bauplanungsrechtsnovelle der Verwaltung erst seit wenigen Tagen vorliegt, bestand noch keine Gelegenheit, die Unterlagen einer eingehenderen Bewertung zu unterziehen.
Der Gesetzentwurf enthält u. a. Änderungen verfahrensrechtlicher Vorschriften, Erleichterungen für die Genehmigung von Wohnnutzungen im unbeplanten Innenbereich, erweiterte Möglichkeiten zur Anwendung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens, Veränderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften, eine Neuregelung zu Ferienwohnungen und die Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbane Gebiet“.
Nach erster Einschätzung der Verwaltung wirken sich die Neuregelungen insgesamt sehr positiv auf die Möglichkeiten der Innenentwicklung (Nachverdichtung), der Förderung der Wohnnutzung innerhalb verdichteter zentraler Stadtbereiche und bei der Lösung immissionsschutzrechtlicher Fragen aus.
Fragen zu dieser Anfrage
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