Gertrudenberg-Höhlen

Sachverhalt:

Aufgrund neuer Gutachten weist die Bima (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) das Bestehen einer Anspruchsschuldnerschaft des Bundes nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz für die Gertrudenberg-Höhlen zurück (vgl. VO/2016/0142).

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:

1. Wird der Verein „Gertrudenberger Höhlen“ in die Planungen der Stadt hinsichtlich einer kulturellen Nutzung mit einbezogen.

2. Werden weitere städtische Initiativen zur Nutzung der Gertrudenberg-Höhlen in die weiteren Planungen mit einbezogen?

 

gez. Heiko Schlatermund

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