Sachverhalt:
Aufgrund neuer Gutachten weist die Bima (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) das Bestehen einer Anspruchsschuldnerschaft des Bundes nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz für die Gertrudenberg-Höhlen zurück (vgl. VO/2016/0142).
Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:
1. Wird der Verein „Gertrudenberger Höhlen“ in die Planungen der Stadt hinsichtlich einer kulturellen Nutzung mit einbezogen.
2. Werden weitere städtische Initiativen zur Nutzung der Gertrudenberg-Höhlen in die weiteren Planungen mit einbezogen?
gez. Heiko Schlatermund