Schülerticket der Stadtwerke Osnabrück

Sachverhalt:

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche zusätzlichen Kosten bei einer zeitlichen Nutzungserweiterung in der Woche bis 21:00 Uhr statt 19:00 Uhr und in den Sommerferien des Schülertickets („JahresTicket Schüler“) anfallen.
Darüberhinaus wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche zusätzlichen Kosten eine Preisreduzierung des „ErgänzungsTicket Schüler“ von 7,50 € auf 5,00 € verursacht.

gez. Dr. Jens Martin

Da derartige Veränderungen zunächst Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Osnabrück AG (SWO AG) haben werden, wurde die Anfrage mit der Bitte um Stellungnahme entsprechend weitergeleitet.

Hierzu haben die SWO AG wie folgt Stellung genommen:

„Zur Konsolidierung des städtischen Haushalts wurde 2015 in einem mit der Stadt Osnabrück abgestimmten Konzept zur Schülerbeförderung der Preis des JahresTicket Schüler nicht im Rahmen der Tariferhöhung angehoben, sondern um 5 % gesenkt. Dadurch entstehen den Stadtwerken Osnabrück Mindereinnahmen in Höhe von ca. 480 TEURO p. a.

Zur zumindest teilweisen Kompensation ist das Ergänzungs-Ticket Schüler auf 7,50 EURO angepasst worden.

Der aktuell vorliegende Vorschlag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, den zeitlichen Gültigkeitsbereich des Jahres-Ticket Schüler in der Woche bis 21:00 Uhr und in die Sommerferien zu erweitern.

Es wird gebeten, die daraus zusätzlich resultierenden Kosten darzustellen.

Des Weiteren wird um eine Darstellung gebeten, welche zusätzlichen Kosten verursacht werden, wenn das Ergänzungs-Ticket Schüler von heute 7,50 EURO auf 5,00 EURO abgesenkt wird.

Grundsätzlich ziehen einzelne Maßnahmen in den Tarifbestimmungen einzelner Tickets auch Auswirkungen auf andere Tickets nach sich.

Bei den oben skizierten Maßnahmen ist erfahrungsgemäß nicht davon auszugehen, dass erhebliche Nachfrageänderungen generiert werden, so dass für die Leistungserstellung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Jedoch entstehen durch die Erweiterung der zeitlichen Gültigkeit auch Auswirkungen der Nachfrage auf andere Tickets innerhalb des Tarifsortiments. Neben vielen anderen sind insbesondere folgende Tickets von einer Änderung der o. g. Tarifbestimmungen betroffen:

•           Ergänzungs-Ticket Schüler

•           Freizeit-Ticket Schüler

•           Schülerferien-Ticket

Diese Tickets sind maßgeblich von einer Erweiterung der zeitlichen Gültigkeit des Jahres-Ticket Schüler betroffen. Sollte die Nachfrage lediglich um 50% zurückgehen, entstehen den SWO Mindereinnahmen in Höhe von 120.000,- EURO p. a. netto.

Des Weiteren würde eine Preissenkung des Ergänzungs-Ticket Schüler zusätzlich Mindereinnahmen in Höhe von 72.000,- EURO p. a. netto verursachen.

Bei dieser Betrachtung sind Mindereinnahmen bei z. B. Einzel-Tickets oder Tageskarten nicht berücksichtigt.

Die zeitliche Erweiterung des Gültigkeitsbereiches des Jahres-Ticket Schüler sowie die Preisreduzierung des Ergänzungs-Ticket Schüler können in Kombination wie bereits aufgezeigt zu Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt ca. 160 TEURO p. a. brutto bei den Stadtwerken Osnabrück führen.

Zur Kompensation der zu erwartenden Mindereinnahmen sind Tarifanhebungen speziell im Bereich des Segmentes des Jahres-Ticket Schüler notwendig, um die Vorgaben des Wirtschaftsplanes und der Mittelfristplanung der Stadtwerke Osnabrück zu erfüllen. Anhebungen im ohnehin schon wesentlich teureren Ticketsortiment des Jedermannverkehrs entsprechen nicht der aktuellen auf Fahrgastzuwachs ausgelegten Tarifstrategie.

Das bedeutet für die Stadt Osnabrück, dass das Jahres-Ticket Schüler ab dem Schuljahr 2017/2018 nicht wie bereits abgestimmt 348,80 EURO kostet, sondern auf 360,66 EURO angehoben werden muss. Somit entstehen der Stadt Mehraufwendungen in Höhe von ca. 160 TEURO.“

Die von der SWO AG angeführten Mehraufwendungen in Höhe von ca. 160.000€ müssten ab dem Zeitpunkt einer möglichen Nutzungserweiterung im Kernhaushalt zusätzlich bereitgestellt werden. Für den Haushalt 2017 würde das eine zusätzliche Belastung von mind. 67.000€ und für 2018 von mind. 160.000€ gegenüber der ursprünglichen Planung bedeuten. Auch für die darauffolgenden Jahre würden sich die Preise auf Basis des neuen Jahrespreises prozentual erhöhen und wären entsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

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