Sachverhalt:
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es einen aktuellen Zeitplan zur baulichen Umgestaltung der Freiflächen am Neumarkt (Verlegung der Bushaltestellen, Pflasterung vor dem Landgericht, sonstige bauliche Maßnahmen)?
2. Wenn ja, bitten wir diesen der Antwort anzufügen, wenn nein, bitten wir um eine konkrete Begründung, warum dies noch nicht geschehen ist.
gez. Frank Henning
Die Verwaltung beantwortet die Anfragen wie folgt:
zu 1.)
Es gibt aktuell einen Zeitplan, der die Planungen, die Ausschreibung und den Baubeginn zur Umgestaltung des Neumarkts und der Johannisstraße bis zur Johanniskirche beinhaltet. In diesem Zeitplan sind noch verschiedene Unsicherheiten enthalten, die aus einer noch offenen Entscheidung zur Teileinziehung Neumarkt/Neuer Graben und den unklaren Abhängigkeiten der beiden Bauvorhaben Einkaufszentrum und Baulos 2 resultieren. Dessen ungeachtet ist eine Zeitschiene entwickelt worden, die die oben genannten Abläufe beinhaltet. Das bedeutet, dass die europaweite Ausschreibung der Baumaßnahme im Spätsommer erfolgen soll. Entsprechend den vorgegebenen Fristen könnte dann bei einer problemlosen Submission und Vergabe eine Beauftragung zum Jahresende 2017 erfolgen. Die Durchführung der Bauarbeiten würde dann bis zum Sommer 2019 dauern. Im Nachgang zur Errichtung des Bauloses 2 ist dann noch der eigentliche Busbahnsteig im Bereich Grüner Brink einschließlich der entsprechenden Hallenkonstruktion auszuschreiben. Hierzu können aufgrund der diversen Abhängigkeiten noch keine genaueren Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden.
Nach dem derzeitigen Bauzeitenplan -siehe auch Anlage zur Vorlage- endet die Bauausführung im April 2019. Auf die dabei zu berücksichtigenden Unwägbarkeiten wurde hingewiesen.
Eine Beschilderung zur “ Fußgängerzone“ kann erst nach Ablauf der Bautätigkeit -geplant Mai 2019- im Rahmen der Gesamtfertigstellung erfolgen.
Zwischenzeitliche Lösungen für Teilbereiche o. ä. sind bei laufendem Baubetrieb nicht möglich.
zu 2.)
Ein Bauzeitenplan mit Stand Januar 2017 ist beigefügt. Jedoch sei an dieser Stelle noch einmal auf die oben beschriebenen offenen Punkte und die damit einhergehenden Unzulänglichkeiten dieser Zeitschiene hingewiesen.
Fragen zu dieser Anfrage
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