Straßenreinigungsgebühren / SPD-Fraktion

Sachverhalt:

Durch die Änderung der „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Straßenreiningungsgebühren…“ zum 01.01.2016 haben sich für viele Anlieger – vor allem von Hauptverkehrsachsen mit überörtlichem Verkehr – die Straßenreinigungsgebühren erheblich erhöht, mitunter mehr als verdoppelt. Gründe hierfür sind zum einen die grundsätzliche Anhebung der Gebühren, zum anderen die veränderte Häufigkeit der Reinigungszyklen. Immer häufiger kommt es zu Beschwerden vor allem von Bürgerinnen und Bürgern, die an Hauptverkehrsachen leben und nicht verstehen, warum sie u.a die Verschmutzung durch die überörtlichen Verkehre, die mit ursächlich sind für eine häufigere Reinigung, mit ihren Gebühren bezahlen müssen.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten bestehen Anwohnerinnen und Anwohner von Straßen mit überörtlichem Durchgangsverkehr von den Straßenreinigungsgebühren zu entlasten?

2. Führt eine Erhöhung des Allgemeininteresses für die Straßen mit überörtlichen Durchgangsverkehrs zu einer signifikanten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, die an diesen Straßen leben (40%, 45%, 50%)?

gez. Frank Henning

 

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1. Welche Möglichkeiten bestehen Anwohnerinnen und Anwohner von Straßen mit überörtlichem Durchgangsverkehr von den Straßenreinigungsgebühren zu entlasten?

Die Straßenreinigungsgebühren sind über den Pflegestandard (u.a. Reinigungshäufigkeit und Reinigungsbild) beeinflussbar. Ein Absenken des Pflegestandards hätte zur Folge, dass der Verschmutzungsgrad deutlich zunimmt, die Gebühren für die entsprechenden Anlieger entsprechend sinken würden. Die Einführung der zweimal wöchentlichen Straßenreinigung in den Straßen mit Durchgangsverkehr ab 2016 trägt dem bekannten, erhöhten Verschmutzungsaufkommen einer Hauptverkehrsstraße Rechnung.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Erhöhung des Allgemeininteresses, siehe hierzu Punkt 2.

 

2. Führt eine Erhöhung des Allgemeininteresses für die Straßen mit überörtlichen Durchgangsverkehrs zu einer signifikanten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, die an diesen Straßen leben (40%, 45%, 50%)?

Die Festlegung des Gemeindeanteils liegt grundsätzlich im Ermessen der Stadt Osnabrück, ist aber unter Berücksichtigung der Gesetzeslage und aktuellen Rechtsprechung im Detail zu ermitteln. Der Gemeindeanteil für das Straßenreinigungssystem 2017 wurde in 2016 mit Unterstützung der INFA (Institut für Abfall- und Abwasserwirtschaft GmbH), einem auf diesem Gebiet versierten Institut, neu ermittelt. In Osnabrück wurde ein einheitlicher Gemeindeanteil für die Straßenreinigung festgelegt.  Eine Anhebung des Allgemeininteresses für Durchgangsstraßen wäre aus dem Kernhaushalt zu tragen und würde gemäß der angewandten Systematik nicht alleinig zu einer Entlastung von Anwohnern der Durchgangsstraßen führen, sondern zu einer allgemeinen Entlastung aller Gebührenzahler führen. Anwohner von Durchgangsstraßen würden daher nur sehr geringfügig finanziell profitieren.

 

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