Beschluss:
Der einstimmige Ratsbeschluss vom 09.12.2014 (VO/2014/4991; lfd. Nr. 139 zum Sonderbudget Finanzen und Controlling 209), die Teilgebäude a, b und c des C.U.T. für 2 Mio. Euro zu verkaufen sowie die Restflächen anschließend ebenfalls zu veräußern, wird aufgehoben.
Stattdessen soll den im C.U.T angesiedelten Unternehmen eine wirtschaftlich tragfähige Bleibeperspektive angeboten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den im C.U.T angesiedelten Unternehmen Mietverhandlungen zu führen, die eine für die Stadt kostendeckende Vermietung zum Ergebnis haben. Ziel soll darüber hinaus eine Vollvermietung des C.U.T. sein.
Sachverhalt:
Der Ratsbeschluss vom 09.12.2014 hat auf Seiten der im C.U.T. angesiedelten Unternehmen zu erheblichen Irritationen und Unsicherheiten geführt. Insbesondere die lange unklare Situation, ob das C.U.T nun verkauft werden kann und die langen Diskussionen über mögliche Eigennutzungsabsichten der Stadt, etwa für die Akademie des Klinikums, haben auf Seiten der Unternehmen im C.U.T. zu erheblicher Verunsicherung und Kritik geführt, wie die Stadt mit alteingesessenen Unternehmen in der Stadt umgeht.
Um den Unternehmen im C.U.T. eine Bleibeperspektive zu geben, sollte der Ratsbeschluss vom 09.12.2014 aufgehoben werden.
Da die Unternehmen im C.U.T. andererseits aber über die „Start Up Phase“ lange hinaus und im Stadtgebiet gut etablierte Unternehmen sind, sollte über entsprechende Mieten verhandelt werden, die auf Seiten der Stadt eine kostendeckende Vermietung ermöglichen.
Weiteres Ziel sollte eine Vollvermietung des C.U.T. sein; bisher sind lediglich 80%, der für eine Vermietung geeigneten Flächen, auch tatsächlich vermietet.
gez. Frank Henning