Beschluss:
Es werden im Haushalt 2017 keine zusätzlichen Mittel für kulturelle Projektförderung oder eine institutionelle Förderung der Gesellschaft für Zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. (GfzK) bereitgestellt.
Es werden zusätzliche Mittel von 20.000 € im Nachtragshaushalt für die Jahre 2017 bis 2019 für eine einmalige 3-jährige institutionelle Anschubförderung der GfzK am Standort Hasestr. 29 bereitgestellt.
Es werden zusätzliche Mittel von jeweils 20.000 € im Nachtragshaushalt für die Jahre 2017 und 2018 sowie Mittel in Höhe von 20.000 € im Haushaltsjahr 2019 für eine 3-jährige institutionelle Anschubförderung der GfzK am Standort Hasestr. 29 bereitgestellt.
Es wird ein Vertrag abgeschlossen zur Förderung der Miet- und Mietnebenkosten zur Realisierung der Jahresprogramme 2017 bis 2019 in Höhe von 60.000 €; bereits für 2017 bewilligte Mittel werden hierbei gegengerechnet.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Frank Henning