Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Frauenberatungsstelle Osnabrück e. V. und anderen Einrichtungen, die im Bereich der Beratung und Begleitung von Flüchtlingsfrauen mit Gewalterfahrung tätig sind, in Gespräche einzutreten und einen Überblick über die vorhandenen Angebote, die Bedarfe und Fördermöglichkeiten zu schaffen. Für das laufende Jahr wird keine über die bereits erfolgte Bewilligung hinausgehende Förderung erfolgen.
Die Stadt Osnabrück finanziert aufgrund des Antrages der Frauenberatungsstelle 50% der benötigten Kosten. Die Frauenberatungsstelle wird angehalten die Kostenübernahme der verbleibenden 50% beim Landkreis Osnabrück zu beantragen.
Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.
gez. Frank Henning
Fragen zu diesem Antrag
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