Sachverhalt:
Wie in der Antwort zur Ratsanfrage vom 07.02.2017 beschrieben (VO/2017/0488-01) würde eine Erhöhung des Gemeindeanteils zu keiner signifikanten Gebührenerleichterung für die Anwohnerinnen und Anwohner von Hauptverkehrsstraßen führen.
Entscheidend für die Höhe der Gebühren ist vielmehr die Reinigungshäufigkeit.
Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:
1. Ist es rechtlich möglich, die Anwohnerinnen und Anwohner der Osnabrücker Hauptverkehrsstraßen (die Reinigung erfolgt zweimal die Woche) dadurch finanziell zu entlasten, in dem die Stadt Osnabrück für die erste Reinigung Gebühren erhebt, die zweite hingegen aus dem Kernhaushalt trägt?
2. Welche Kosten fallen für dieses Modell für die Stadt Osnabrück an?
3. Würde es aus Sicht der Verwaltung vorteilhafter und solidarischer sein, einen Systemwechsel bei der Finanzierung der Straßenreinigung dadurch herbeizuführen, dass keine Gebühren mehr erhoben werden, dafür jedoch eine erhöhte Grundsteuer installiert wird?
gez. Frank Henning
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