Sachverhalt:
Im Bereich des landwirtschaftlichen Lohnunternehmens Lingemann finden z.Z. wieder einige Baumaßnahmen bzw. Umgestaltungsarbeiten statt.
Wir fragen in diesem Zusammenhang die Verwaltung:
1. Entsprechen diese Maßnahmen den Bestimmungen des B-Planes?
2. Entsprechen diese Maßnahmen den bauordnungsrechtlichen Vorgaben?
gez. Ulrich Hus