Sachverhalt:
Wie interpretiert die Verwaltung den Beschluss des OVG Lünebürg (Az.10 ME 4/17) hinsichtlich der Rechtswidrigkeit eines Wildtierverbots in der Stadt Hameln für die weitere Vorgehensweise zu diesem Thema in der Stadt Osnabrück?
Wie wird sich die Stadt Osnabrück zukünftig bei Anfragen durch Zirkusunternehmen positionieren?
Beeinflusst der Beschluss des OVG zukünftige Gespräche mit privaten Flächenbesitzern?
gez. Anita Kamp
Fragen zu dieser Anfrage
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