Beschluss:
Die Wegeverbindung “Am Lindlager Berg” zwischen Ohrbecker Weg und Hörner Weg ist sowohl durch Beschilderung als auch bauliche Maßnahme (Sperrpfosten) für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Sachverhalt:
In der Zeit der Brückenbaumaßnahmen im Bereich der Straßen Ohrbecker Weg und Hörner Weg ist die Wegeverbindung “Am Lindlager Berg” für den Durchgangsverkehr geöffnet worden, um den Anliegern im Nahbereich der beiden Straßen die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke ohne lange Umwege zu ermöglichen. Da die Bauarbeiten seit geraumer Zeit beendet sind, soll der ursprüngliche Zustand
(Sperrung für den Durchgangsverkehr), wie von der Verwaltung zugesagt, wieder hergestellt werden. Die Wegeverbindung “Am Lindlager Berg” ist ein Teilstück des Osnabrücker Radrundweges und wird von zahlreichen Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt, die durch den immer noch stattfindenden Pkw-Verkehr nicht nur behindert, sondern auch, aufgrund der geringen Breite des Weges, gefährdet werden.
gez. Ulrich Hus
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