Sachverhalt:
Im Rahmen der Arbeitslosengeld II- / Grundsicherungsleistungserbringung nach dem SGB II bzw. SGB XII entfallen auf die Stadt Osnabrück als kommunalen Träger anteilige Ausgaben für Leistungen für Unterkunft. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch ist der Anteil der Stadt Osnabrück an den Kosten für die zu erbringenden Leistungen für Unterkunft nach dem SGB II und dem SGB XII; wie hoch sind in diesem Zusammenhang die tatsächlichen Ausgaben der letzten 3 Jahre für Leistungen für Unterkunft bei der Stadt Osnabrück?
2. Wie viele Leistungsempfängerinnen/-empfängern bzw. Bedarfsgemeinschaften erhalten Leistungen für Unterkunft in voller Miethöhe?
3. Wie viele Leistungsempfängerinnen/-empfängern bzw. Bedarfsgemeinschaften erhalten Leistungen für Unterkunft in anteiliger Höhe?
gez. Agnes Kunze-Beermann
Fragen zu dieser Anfrage
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