Leistungen für Unterkunft im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII / SPD-Fraktion

Sachverhalt:

Im Rahmen der Arbeitslosengeld II- / Grundsicherungsleistungserbringung nach dem SGB II bzw. SGB XII entfallen auf die Stadt Osnabrück als kommunalen Träger anteilige Ausgaben für Leistungen für Unterkunft. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch ist der Anteil der Stadt Osnabrück an den Kosten für die zu erbringenden Leistungen für Unterkunft nach dem SGB II und dem SGB XII; wie hoch sind in diesem Zusammenhang die tatsächlichen Ausgaben der letzten 3 Jahre für Leistungen für Unterkunft bei der Stadt Osnabrück?

2. Wie viele Leistungsempfängerinnen/-empfängern bzw. Bedarfsgemeinschaften  erhalten Leistungen für Unterkunft in voller Miethöhe?

3. Wie viele Leistungsempfängerinnen/-empfängern bzw. Bedarfsgemeinschaften  erhalten Leistungen für Unterkunft in anteiliger Höhe?

gez. Agnes Kunze-Beermann

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